Großer Ärger für einen Grazer: Der Mann kaufte sich ein gebrauchtes E-Auto beim Händler, doch schon bei der ersten Ausfahrt fing der Wagen zu stottern an. Obwohl er den Wagen zurückgab, zahlte das Autohaus das Geld nicht zurück. Der Streit endete vor Gericht.
Voller Vorfreude kaufte im Jänner 2022 ein Grazer über eine Online-Plattform ein E-Auto von einem namhaften steirischen Autohändler. Per Mail und Telefon wurde gehandelt und alles hieb- und stichfest gemacht, der Vertrag unterschrieben und ausgetauscht. 35.000 Euro ließ sich der Finanzamtsbedienstete den Spaß auf vier Reifen kosten. Doch die Freude währte nur kurz. Denn gleich bei der Fahrt vom Autohaus weg bemerkte er, dass der Wagen sich nicht ordentlich lenken ließ, seltsame Geräusche von und sogar Warntöne von sich gab.
Fahrzeug sogar mit Vorschäden
Nach einer Reparatur in der Werkstatt war das Problem aber immer noch nicht behoben. Wie sich herausstellte, hatte das Fahrzeug sogar Vorschäden, über die der neue Besitzer auch nichts wusste - die Stoßstange war offenbar nachlackiert worden, dabei verwendetes Klebeband wurde sogar im Motorraum entdeckt.
Die Rücküberweisung des Kaufpreises wurde nach Zurückstellung zugesichert
Anwalt Marc Simbürger
Bild: Reif und Partner
Auto Fall fürs Gericht
So ein Auto möchte natürlich keiner fahren, der Steirer erklärte den Rücktritt vom Kauf. „Die Rücküberweisung des Kaufpreises wurde nach Zurückstellung zugesichert“, sagt Anwalt Marc Simbürger.
Doch trotz allem floss das Geld nicht zurück. Die Angelegenheit ist daher zum Fall für das Zivilgericht geworden. Denn das Autohaus behauptete, der ehemalige Besitzer habe stillschweigend beim Vertragsabschluss auf ein Rücktrittsrecht verzichtet und sei ein Jahr lang ohne Mängel unterwegs gewesen.
Schlussendlich konnten sich Kläger und Autohaus auf einen Vergleich einigen. Der Mann bekommt sein Geld retour. Simbürger: „Es freut mich, dass wir die Gegenseite zum Einlenken gebracht haben. Das Rücktrittsrecht war berechtigt.“
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