Freundenstrahlend hat die türkis-grümne Bundesregierung in Person von ÖVP-Klubobmann August Wöginger, Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer verkündet, dass man im Ministerrat am Mittwoch das Aus für die Kalte Progression sowie andere Maßnahmen gegen die Teuerung beschlossen habe. Brunner lobte den Schritt als „nachhaltige Maßnahme, auch wenn dem Finanzminister dieses Budget natürlich fehlt“.
Zusätzlich entlastet werden sollen damit wie bereits angekündigt im kommenden Jahr die niedrigen und mittleren Einkommen. Mit der Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden werden zudem steuerliche Anreize für Mehrarbeit gesetzt werden.
Brunner: „Maßnahmen erhalten die Kaufkraft“
Brunner sprach am Mittwoch im Pressefoyer von einem „Leistungspaket“ und nutzte den Beschluss des Progressionsabgeltungsgesetz dazu, einmal mehr die Abschaffung der Kalten Progression als „historisch“ zu loben. Die Maßnahme habe auch dazu beigetragen, trotz hoher Inflation die Kaufkraft in Österreich zu erhalten. Natürlich würden die Mittel in den kommenden Jahren im Budget fehlen, aber es handle sich um einen „Akt der Fairness“, so Brunner. Mit der Verwendung des variablen Drittels würden zudem wichtige Schwerpunkte für Leistung und zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels gesetzt und darüber hinaus Familien mit Kindern entlastet.
Die Grüne Klubchefin Sigrid Maurer betonte die soziale Komponente der Maßnahmen. Mit dem „sozialen Drittel“ aus der Abschaffung der kalten Progression würden ganz klar die niedrigen Einkommensgruppen entlastet. Die Erhöhung des Kindermehrbeitrags auf 700 Euro sei wichtig im Kampf gegen Kinderarmut.
Steuerstufen künftig an Teuerung angepasst
Die Kalte Progression als schleichende Steuererhöhung im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer wurde mit Jahresbeginn abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt aber nur zu zwei Dritteln automatisch. Die Verteilung der übrigen Mehreinnahmen im kommenden Jahr hat die Regierung nun beschlossen.
Das variable Drittel macht 2024 knapp 1,2 Mrd. Euro aus. Mit rund 800 Millionen Euro davon werden die ersten vier Steuerstufen gestaffelt entlastet sowie die Absetzbeträge erhöht. Um die Leistung von Überstunden zu belohnen, wird der monatliche Freibetrag angehoben. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags für Selbstständige steigt. Erhöht werden auch die Freibeträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Zudem wird die Homeoffice-Regelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dauerhaft verlängert. Zur Entlastung der Familien wird der Kindermehrbetrag für Geringverdiener von 550 Euro auf 700 Euro angehoben. Das Gesetz soll im November im Parlament beschlossen werden.
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