Im Streit um eine Millionenstrafe hat der Betreiber der Gaming-Plattform Steam eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die Richter wiesen eine Klage des Unternehmens Valve am Mittwoch in Luxemburg ab und bestätigten, dass Valve und die Spieleverleger Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.
Die EU-Kommission hatte 2021 eine Strafe von 7,8 Millionen Euro verhängt. Die Brüsseler Behörde warf den Unternehmen illegale Absprachen vor. Sie sollen Verbraucher daran gehindert haben, Videospiele auch in anderen EU-Ländern zu nutzen. Aktivierungscodes, die zum Freischalten von Spielen benötigt werden, haben demnach nur innerhalb bestimmter Landesgrenzen funktioniert. Seit Dezember 2018 ist ein sogenanntes Geoblocking untersagt, das beim Verkauf etwa von PC-Spielen auf CDs oder DVDs die Nutzung geografisch beschränkt.
Valve klagte gegen die Strafe - ohne Erfolg. Die Kommission habe ausreichende Nachweise für die Vereinbarung von Geoblocking vorgelegt, urteilten die Richter nun. Demnach sollte verhindert werden, dass Verbraucher oder Vertriebshändler Videospiele womöglich in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen kaufen, was unter anderem Verluste für die Vertreiber und Verleger bedeutet hätte. Es ging dem Gericht zufolge also nicht um den Schutz des Urheberrechts, sondern um die zu erzielenden Gewinnmargen. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
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