Auf Messen wird gerne mit guten Angeboten gelockt und auch Besucher sind oft in entsprechender Kauflaune. Bei Spontan-Käufen ist aber Vorsicht geboten. Worauf Sie bei Messe-Käufen achten sollten, erklärt Konsumentenschutz-Expertin Melanie Gössler.
Bei Messebesuchen werden Besucherinnen und Besucher oft mit vermeintlich billigen Angeboten zu Vertragsabschlüssen überredet, die sie im Nachhinein bereuen. Hier gilt Vorsicht: Wer auf der Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann davon nicht zurücktreten. Es ist, als ob man einen Vertrag im Geschäft unterzeichnet. Das bedeutet, ein abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch wenn man danach günstigere Angebote bei anderen Unternehmen entdeckt.
In Ruhe vergleichen
Vermeintlich billige Angebote sollen einen spontanen Kauf unterstützen. Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und in Ruhe vergleichen - auch außerhalb der Messe. Viele Messen laufen über mehrere Tage, so dass man über die Entscheidung schlafen kann.
Wer sich ein Rücktrittsrecht von einem Messekauf offenhalten möchte, kann dies mit dem Verkäufer vertraglich vereinbaren. Außerdem sollte vorher der Unternehmenssitz kontrolliert werden. Ausländische Firmen könnten zusätzliche hohe Anreise- und Servicekosten verrechnen und die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche könnte Schwierigkeiten bereiten.
Bei Unklarheiten wenden sich betroffene Konsumentinnen und Konsumenten an die AK Steiermark.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
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