Der Angeklagte (47) kann sich nicht erinnern, was er seiner früheren Bekanntschaft angetan hat. Aber er glaubt dem Opfer und legt beim Prozess am Mittwoch im Salzburger Landesgericht ein Geständnis ab. Das wirkte sich mildernd auf die Strafe aus.
Täter und Opfer waren mal Freunde. Beide haben sich in einer schwierigen Lebensphase kennengelernt: in einer Nervenklinik. Er war wegen Alkoholsucht dort, sie wegen der Psyche. Sie haben Nummern ausgetauscht, sich am 21. September 2021 bei ihr in der Wohnung getroffen. „Es war ein netter Abend bis er nach Sex fragte, was sie ablehnte“, erzählt Staatsanwältin Sandra Wimmer beim Prozess am Mittwoch im Landesgericht aus der Anklage. Statt zu gehen, legt sich der 47-Jährige aber ins Bett der Frau und sagt plötzlich zu ihr: „Ich werde dich vergewaltigen.“ Darauf kam es zu sexuellen Handlungen. Die Frau konnte sich aber kurz danach erfolgreich wehren.
Eineinhalb Liter Wein vor der Tat getrunken
„Das Ganze hat zu einer Verschlechterung ihres gesundheitlichen Zustandes beigetragen“, betont Opfer-Anwalt Stefan Rieder. An diesen Vorfall kann sich der Vater aber nicht erinnern. Der Verteidiger Moritz Knauseder bezeichnet es als „Filmriss“ und erklärt: „Mein Mandant ist zutiefst erschüttert über die Vorwürfe. Er kann es nicht ausschließen und wird sich deshalb reumütig geständig zeigen.“
Der Angeklagte selbst dachte, er sei an jenem Abend nach eineinhalb Liter Wein nur eingeschlafen, sagt er zur Richterin. „Ich möchte nie mehr wieder so einen Kontrollverlust erleben.“ Nach dem Vorfall habe er mit dem Trinken aufgehört, sei seit einem Jahr trocken.
Ein Geständnis bei derartigen Fällen sei „sehr selten“ unterstreicht die Richterin und verkündet 20 Monate auf Bewährung plus 960 Euro Geldstrafe, nicht rechtskräftig.
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