Ein Verdacht gegen die Wiener Stadtzeitung „Falter“ wegen Untreue und Bestechung beschäftigt, wie berichtet, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Diese prüft auch gegen „Falter“-Mitgesellschafter und Chefredakteur Florian Klenk einen Anfangsverdacht. Der „Krone“ liegt die Sachverhaltsdarstellung vor. Darin wird der Verdacht der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit erhoben. Hier die brisanten Details.
Konkret geht es um mögliche Inseraten-Korruption und wohlwollende Berichterstattung zugunsten der Wiener Rathaus-SPÖ gegen Werbeeinschaltungen im „Falter“. Es bestünde laut Sachverhaltsdarstellung „die substantiierte Verdachtslage betreffend die Verwirklichung der strafrechtlichen Tatbestände der Untreue und der Bestechung/Bestechlichkeit dahingehend, dass die Stadt Wien, stadteigene Unternehmungen und die Arbeiterkammer gezielt Inserate im Medium Falter schalten, um damit eine der Sozialdemokratischen Partei Österreichs wohlwollende Berichterstattung in diesem Medium zu fördern“.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.