Erwischt man einen Einbrecher und attackiert ihn, kann man hinterher mehr Probleme haben als der Verbrecher selbst. Die „Krone“ hat sich erkundigt.
„Die sollen nur kommen! Ich warte mit der Pistole.„ “Mein Baseballschläger steht parat!" - Heldenhafte Aussagen, die im Falle der Umsetzung aber schwerwiegende Konsequenzen haben können, warnt der bekannte Anwalt Alfred Boran.
Greift man einen Einbrecher tätlich an, muss man damit rechnen, hinterher selbst als Verdächtiger vor Gericht zu stehen.
Alfred Boran, Rechtsanwalt
“Den Täter anzugreifen, ist juristisch betrachtet problematisch. Vor allem, wenn man selbst nicht angegriffen wird. Stellt man einen Einbrecher und verletzt ihn, obwohl er nachweislich flüchten wollte, bekommt man hinterher mehr Probleme als der Kriminelle selbst. Bei einer Kugel im Rücken oder einem Schlag von hinten wird Notwehr schwer zu argumentieren sein.2
Man muss sich rechtfertigen
Und selbst im Falle einer tatsächlichen Notwehrsituation (laut Strafgesetzbuch die Abwehr eines gegenwärtigen oder drohenden Angriffs auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung) muss man sich hinterher rechtfertigen. Die Grundfragen: War das Maß der Verteidigung gerechtfertigt? Hätte man auch anders reagieren können?
Boran: “Die Justiz geht erfahrungsgemäß davon aus, dass man ein James Bond ist. Nach dem Prinzip: Man hätte dem Täter ja auch ins Knie und nicht in die Brust schießen können."
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