Studentin stach zu

Messerattacke aus Eifersucht auf blonde Frauen

Gericht
29.09.2023 11:58

Ein Angriff mit gleich zwei Messern, war nicht der erste Vorfall zwischen den beiden jungen Frauen. In der Beziehung gab es einen wiederkehrenden Konflikt: Das Opfer würde sich mehr für Blonde interessieren, die braunhaarige Angeklagte sei deswegen rasend eifersüchtig gewesen ...

Ein Motiv, das im Landesgericht Wien oft zur Sprache kommt: rasende Eifersucht. So auch im Prozess gegen eine 26-Jährige. Gefährliche Drohung, schwere Nötigung, absichtliche Körperverletzung - die Liste an angeklagten Delikten ist beachtlich. Das Opfer immer dasselbe: ihre damalige Lebensgefährtin. 

Eifersucht überschattete Beziehung
Über ein Jahr waren die beiden ein Paar, wohnten auch zusammen. „Was alles überschattete, ist die Eifersucht meiner Mandantin“, beschreibt Verteidigerin Anita Schattner. Die wohl verstärkt werden dürfte durch die diagnostizierte emotional instabile Persönlichkeitsstörung der Studentin. 

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Es kam immer wieder zu diesem Flirten mit anderen blonden Frauen - spezifisch blonden Frauen. Sie hat dann zugegeben, dass sie total auf blonde Frauen steht. Blonde hat sie einfach lieber.

27-jährige Angeklagte im Wiener Landesgericht

Die Angeklagte erinnert sich an die Konflikte zurück: „Es kam immer wieder zu diesem Flirten mit anderen blonden Frauen - spezifisch blonden Frauen. Sie hat dann zugegeben, dass sie total auf blonde Frauen steht. Blonde hat sie einfach lieber.“

Angeklagte färbte sich Haare blond
Und das war die 27-Jährige aber nicht mit ihren langen brauen Haaren. Die sie sich im Jänner sogar aufgehellt haben soll. „Ihr war nie etwas genug. Sie hat gesagt, das ist unauthentisch. Einmal hat sie sogar gemeint, dass an und für sich Blonde bessere Menschen sind. Sie verdienen mehr Schutz.“ 

„Sie hat mir das Gefühl gegeben, dass ich verrückt bin“
Diese rasende Eifersucht, das Gefühl nie genug zu sein, Instagram-Likes an eine Verflossene des Opfers und der Fakt, dass die 23-jährige Rugby-Spielerin wieder einmal einer blonden Läuferin hinterhergeschaut habe, wurde im Mai dann zu viel. „Ich wollte einfach immer nur die Wahrheit. Und sie hat nie etwas zugegeben. Sie hat mir das Gefühl gegeben, dass ich verrückt bin.“

Da zückte sie zwei Messer - ein Brotmesser in der linken Hand, ein Fleischmesser in der rechten. „Das Opfer habe sie angelogen. Es habe sich angefühlt, wie ein Stich und sie wolle ihr zeigen, wie sich das anfühlt“, wagt der Staatsanwalt einen Blick in die Gefühlswelt der Angeklagten. Die Studentin beteuert: „Ich wollte sie nur erschrecken“, sie hätte zu weit nach vorne gestochen und so ihre Lebensgefährtin gestochen. 

Nicht der einzige Gewaltausbruch
Die 23-Jährige erlitt neben Schnitten an der Hand und am Knie eine Brustöffnung - lebensgefährlich waren die Verletzungen nicht. Das war aber nur die Eskalation einer Reihe von Vorfällen - ausgelöst durch die Eifersucht auf blonde Frauen. Schon einmal habe die 27-Jährige ihre jetzt ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer bedroht. „Sie hat oft Sachen nach mir geworfen“, erinnert sich das Opfer.

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Ich hatte Angst blonde Frauen anzuschauen. Ich hatte eher Angst vor ihnen, als alles andere.

Die 23-jährige Rugby-Spielerin ist jetzt in Therapie.

Diese rasende Eifersucht sieht die Rugby-Spielerin als vollkommen unbegründet: „Ich hatte Angst, blonde Frauen anzuschauen. Ich hatte eher Angst vor ihnen, als alles andere. Ich mache jetzt Therapie. Ich werde wahrscheinlich noch ein paar Monate Therapie brauchen.“

„Oft ein anderes Wirklichkeitsbild“
Wegen der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung begab sich die 27-jährige Studentin zweimal schon in die Psychiatrie, nimmt auch Medikamente gegen ihre Psychosen. „Ich habe in der Zeit oft ein anderes Wirklichkeitsbild gehabt. Ich wollte nicht stechen. Das war nicht meine Absicht. Mit einem Fleischmesser ... um Gottes willen!“ - ursächlich für die Tat ist ihr psychischer Zustand aber nicht. 

Dass die junge Frau ihre Lebensgefährtin nicht absichtlich schwer verletzen wollte, glaubt ihr der Schöffensenat. Deswegen wird sie wegen unter anderem wegen schwere Körperverletzung zu 18 Monate bedingt Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.

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