Prozess um Mordversuch

Trotz blutigem Messerangriff hält Familie zusammen

Niederösterreich
29.09.2023 18:01

Im Zuge eines Familienstreits attackierte der Mann den 63-Jährigen in Herzogenburg mit einem Küchenmesser. Beim Prozess wegen versuchten Mordes bekannte er sich am Landesgericht St. Pölten nicht schuldig. Nun die Überraschung nach einem turbulenten Verhandlungstag: Der Türke fasste sechs Monate bedingte Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und Nötigung aus. 

Rund zwei dutzend Angehörige sowie eine ins Gebet vertiefte Mutter verfolgten am Freitag sichtlich angespannt den Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 35-jährigen Familienvater in St. Pölten. Der Türke soll Mitte Mai in Herzogenburg im Zuge eines Streits seinen Schwiegervater mit einem Küchenmesser niedergestochen und schwer verletzt haben.

Vor Gericht bekannte er sich - nach einigen Unsicherheiten - nur in einem Anklagepunkt schuldig: versuchter Nötigung.

(Bild: P. Huber)

Große Erinnerungslücken
Das spätere Opfer habe sich mehrmals in eine Auseinandersetzung des Angeklagten mit seiner Frau „eingemischt“. Um den Schwiegervater mit gewissem Nachdruck des Hauses zu verweisen, holte der 35-Jährige ein Messer aus der Küche. Im anschließenden Gerangel sei dieses „irgendwie“ im Brustkorb des 63-Jährigen gelandet, klaffen beim Angeklagten vor Gericht große Erinnerungslücken zum Tatzeitpunkt.

Darum präsentierte er auch kurzerhand „Version Nummer vier“, wie der Richter ungläubig festhielt. Sein Schwiegervater hätte ihn mit Schlägen und Tritten aus dem Schlaf gerissen. Daraufhin habe sich der 35-Jährige „zur Wehr gesetzt“. „Es war ein Unfall, besser gesagt ein Missgeschick“, so der Familienvater. Es sei in der „Hitze des Gefechts“ einfach passiert. Seine Frau schilderte die Geschehnisse etwa anders, das Opfer verweigerte beim Prozess die Aussage.

Urteil nicht rechtskräftig
Schlussendlich fasste der Angeklagte sechs Monate bedingte Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung und Nötigung aus - nicht rechtskräftig. Der Türke verließ als freier Mann den Gerichtssaal.

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