Drei Mitglieder einer Wahlbehörde sollen bei einer Volksbefragung in Tirol für 17 Personen die Wahlkarte ausgefüllt und für die „Gletscherehe“ Ötztal-Pitztal gestimmt haben. Nun müssen sich die Männer vor Gericht verantworten.
Nur fünf Stimmen (353 Nein und 348 Ja) machten das Zünglein an der Waage aus und waren nach einer Volksbefragung 2022 der Todesstoß für den anvisierten Skigebietszusammenschluss Pitztal-Ötztal.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Namen von 17 Wahlberechtigten für den Zusammenschluss abgestimmt haben.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck
Doch wenige Wochen nach der Befragung ermittelte plötzlich die Staatsanwaltschaft. Denn beim Urnengang in St. Leonhard im Pitztal soll nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Drei Mitglieder der Wahlbehörde sollen bei der Abstimmung getrickst haben. „Ihnen wird vorgeworfen, dass sie sich von 17 Wahlberechtigten eine Vollmacht haben ausstellen lassen, deren Wahlkarten bei der Gemeinde entgegengenommen und in ihrem Namen für den Zusammenschluss abgestimmt haben“, so die Anklagebehörde. Die 17 Wahlberechtigten selbst sollen die Wahlkarten nie zu Gesicht bekommen haben.
Haftstrafe von bis zu fünf Jahren droht Angeklagten
Am Dienstag müssen sich die drei Angeklagten - für sie gilt die Unschuldsvermutung - nun in Innsbruck vor Gericht verantworten. „In ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Wahlbehörde gelten die Angeklagten als Beamte im Sinne des Strafrechtes. Ihr nach der Verdachtslage vorschriftswidriges Verhalten ist daher als Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt zu qualifizieren“, betont die Staatsanwaltschaft.
Einer der Männer soll dem Vernehmen nach den Vorwurf in Abrede stellen. Die beiden anderen haben im Ermittlungsverfahren nicht Stellung genommen. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.
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