„Krone“-Ombudsfrau

Fahrt mit Autoreisezug: Trauma statt Traum

Ombudsfrau
02.10.2023 12:00

Ein kaputter Waggon kann schon einmal vorkommen. Dass man als Reisender aber gleich zweimal binnen einer Woche sein Ticket nicht wie gebucht nutzen kann, ist doch erstaunlich. Noch dazu ohne Vorwarnung.

Peter M. aus Wien ist begeisterter Motorradfahrer. Für lange Reisen nutzt er gerne den Autoreisezug. So auch im heurigen Juli. Für die Strecke von Wien nach Feldkirch in Vorarlberg buchte er einen Platz für seine Maschine und ein Privatabteil für sich und einen Mitreisenden. „Die Schlafwagenplätze waren bereits ausgebucht, daher blieb nur diese Option.“ Kostenpunkt: 271 Euro.

Plötzlich alles anders
Doch lange bevor der Biker ein Auge schließen konnte, kam das böse Erwachen. „Erst nach dem Verladen des Motorrads teilte man uns mit, dass der Waggon getauscht worden ist und wir in einem offenen Abteil sitzen müssen. Dort brannte die ganze Nacht über das Licht.“ Die Weiterfahrt am nächsten Tag nach einer schlaflosen Nacht war mit dem einspurigen Kraftfahrzeug entsprechend anstrengend. Kein guter Start für einen Urlaub.

Nicht vorstellen konnte sich Herr M., dass ihm bei der Rückfahrt genau dasselbe passieren würde. Ebenfalls nachdem das Motorrad bereits verladen worden war, kam die Mitteilung. Der Waggon mit den gebuchten Schlafwagenplätzen sei ersatzlos gestrichen. Man müsse mit einem Liegewagenplatz vorliebnehmen. „Für mich grenzt das an Erpressung, da das Fahrzeug ja bereits verladen war, als man uns über die Änderung informierte.“

So könnte eine Fahrt im Schlafwagen-Abteil sehr gemütlich sein. (Bild: Harald Eisenberger)
So könnte eine Fahrt im Schlafwagen-Abteil sehr gemütlich sein.

Hätte nicht passieren dürfen
Genau das hätte zunächst nicht passieren dürfen, wie die ÖBB nach unserer Anfrage feststellten. Normalerweise informiere man Reisende mit einer Nachtzugbuchung automatisch per SMS oder E-Mail über Verspätungen, Änderungen oder Ausfälle. Es werde mit Hochdruck geprüft, warum dies im konkreten Fall nicht passiert sei. Man entschuldige sich jedenfalls dafür. Da die gebuchte Reiseklasse nicht zur Verfügung stand, bekomme Herr M. natürlich den Differenzbetrag für beide Fahrten, insgesamt knapp 200 Euro, erstattet. Darüber hinaus hat man dem verärgerten Bahnkunden einen Geschenkkorb geschickt. Ob er so bald wieder Bahn fahren wird?

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