Nach Kriegsverletzung
Russland lässt selbst Kreml-Polizisten im Stich
In der russischen Teilrepublik Kabardino-Balkarien hat das Gericht einem Polizisten eine Entschädigung für eine im Ukraine-Krieg zugezogene Verletzung verwehrt. Verwundet worden war er von einem Soldaten aus den eigenen Reihen - dieser hatte eine Handgranate in der Kaserne gezündet.
Der betroffene Mann gehört laut den Quellen der russischen Nationalgarde, „Rosgwardija“ an. Sie wird als eines der wichtigsten innenpolitischen Machtinstrumente der russischen Regierung angesehen und ist unmittelbar dem russischen Präsidenten, Wladimir Putin, unterstellt. Sonderliche Privilegien scheinen ihre Mitarbeiter allerdings nicht zu genießen.
Denn wie nun ein Militärgericht in der Stadt Naltschik entschied, wird dem Nationalgardisten Chisiri Kurasow nicht einmal eine Entschädigung für eine Kriegsverletzung gezahlt. Auf diesen Umstand wurde das Projekt „Kawkas.Realii“ aufmerksam.
Handgranate riss Soldaten aus dem Schlaf
Kurasow sei in der Oblast Donezk im Einsatz gewesen. Eines Nachts zündete demnach ein Soldat aus den eigenen Reihen dort, wo die Nationalgardisten schliefen, eine Handgranate. Der verletzte Kurasow habe sich daraufhin an den Leiter seiner Einheit gewandt. Diese hätte ihm, wie von Putin vorgegeben, eine Kompensation in Höhe von drei Millionen Rubel (zirka 29.000 Euro) zahlen müssen. Allerdings sei der Antrag abgelehnt worden.
Willkürliche Entscheidung
Das Gericht unterstützte laut Kawkas.Realii diese Entscheidung. „Aus den Materialien geht klar hervor, dass Kurasows Verletzung durch die Explosion einer Handgranate nicht auf dessen Teilnahme an der militärischen Spezialoperation (so wird der Ukraine-Krieg von offizieller russischer Seite bis heute bezeichnet, Anm.) zurückzuführen war und, dass diese Verletzung nicht auf Kampfhandlungen mit dem Feind zurückzuführen ist“, zitiert das Projekt aus den Dokumenten.
Kurasow wandte vergeblich ein, dass in Putins Erlass nicht angeführt sei, dass die Verletzung vom „Feind“ zugefügt werden müsse. Es sei lediglich von „Verletzungen während des militärischen Einsatzes“ die Rede.
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