Zwei Jahre saß ein 33-Jähriger vor der angeklagten Tat im Gefängnis. Bevor er frühzeitig auf Bewährung entlassen wurde - 2021 vergewaltigte er eine Frau auf offener Straße. Im Jänner - der Mann war nur wenige Tage auf freiem Fuß - passierte erneut etwas Ähnliches ...
Gerade einmal zwei Wochen war der 33-Jährige wieder auf freiem Fuß. Davor saß er eine dreijährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung ab, wurde vorzeitig bedingt entlassen. Nur damit er eben im Jänner 14 Tage später erneut eine Frau gewaltsam missbrauchte.
Tat wurde anfangs zu milde bewertet
Beim Feiern lernte der Mann aus dem Jemen eine junge Finnin kennen, die in Wien urlaubte. „Ich hatte das Gefühl, sie wollte mehr“, erklärt der Angeklagte im Wiener Landesgericht. Nach einem kurzen Gespräch sei man vor die Tür gegangen, um eine Zigarette zu rauchen. Alle Handlungen, die folgten, seien einvernehmlich gewesen.
Ganz im Gegenteil dazu die Aussage des Opfers. Denn während zuerst überhaupt nur die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung angeklagt war, fällte ein Einzelrichter im Mai ein Unzuständigkeitsurteil - zu gewaltsam soll der 33-Jährige laut der jungen Frau vorgegangen sein. Also wird nun noch einmal verhandelt - dieses Mal wegen Vergewaltigung.
Haftstrafe für Vergewaltigung in Hausecke
„Das ist alles nicht passiert“, will der Mann den Richter überzeugen, dass er im Jänner in einer Hausecke keine Gewalt angewendet habe. Dem sich eine entscheidende Frage aufdrängt: Warum denn sonst sollte die junge Frau weinend in die Bar zurückkommen, die Polizei rufen, sich im Spital untersuchen lassen und zweimal unter Eid gegen ihn aussagen? Darauf hat der Jemenit keine Antwort.
Der Schöffensenat aber schon und verurteilt ihn zu 5 1/2 Jahre Haft. Ein offenes bedingtes Jahr aus der Vorstrafe wegen Vergewaltigung aus dem Jahr 2021 wird widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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