EU-Beamte hatten im März Firmengebäude des Energydrinkherstellers aus Fuschl durchsucht. Nun ist Red Bull mit einer Klage im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung der Wettbewerbshüter vor Gericht abgeblitzt.
Red Bull wollte das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg dazu bewegen, eine EU-Kartellrechtsentscheidung auszusetzen - doch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vergangenen Freitag abgelehnt. Das geht aus einer Mitteilung auf der Internetseite des Gerichts hervor.
Die Europäische Kommission hatte im März wegen des Verdachts illegaler Absprachen und Verstöße gegen die EU-Kartellregeln Firmenräumlichkeiten durchsucht. Red Bull hatte daraufhin die Razzia angefochten und behauptet, die Vorwürfe seien unbegründet und die EU-Wettbewerbshüter hätten keine ausreichenden Hinweise auf wettbewerbswidriges Verhalten gefunden, als sie die Razzia beschlossen hatten.
Kritik an Art und Weise der Durchsuchung
„Die Kommission habe allem Anschein nach zum Zeitpunkt des Erlasses ihrer Entscheidung über keine ausreichenden Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verfügt, um eine Nachprüfung zu rechtfertigen“, hatte Red Bull in seiner Klage vor dem Luxemburger Gericht erklärt. Der Getränkehersteller kritisierte auch die unbefristete Durchsuchung seiner Brüsseler Büros durch die EU-Wettbewerbsbehörde als „übermäßigen Eingriff“ in die Rechte des Unternehmens, kam damit nun aber nicht durch.
Der Besuch der EU-Wettbewerbshüter bei Red Bull im März hatte offenbar mit der Marktmacht des Unternehmens zu tun. Red Bull ist bei Energydrinks die Nummer eins in Europa, sieht sich jedoch der Konkurrenz anderer Hersteller ausgesetzt, die Marktanteile gewinnen wollen. Laut einem Bericht des Fachdienstes MLex konzentrierten sich die Vorwürfe auf die Geschäfte von Red Bull mit Einzelhändlern und darauf, dass das Unternehmen versucht haben könnte, eine vorteilhafte Behandlung für seine eigenen Getränke auf Kosten seiner Konkurrenten zu erlangen.
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