Baukartell-Verstöße

Swietelsky zu 27,15 Mio. Euro Strafe verdonnert

Wirtschaft
03.10.2023 12:44

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ermittelt seit 2017 gegen ein umfassende Kartellverstöße in der heimischen Baubranche. Nun hagelte es die nächste millionenschwere Geldstrafe. Auf Anträge der BWB hin verhängte das Kartellgericht eine Geldbuße in Höhe von 27,15 Millionen Euro über die Baufirma Swietelsky und stellte Zuwiderhandlung des Kronzeugen Kostmann, eine Kärntner Firma, fest, wie die BWB am Dienstag mitteilte.

Die Strafe wurde den Angaben zufolge mit Beschluss vom 27. März 2023 am 1. September 2023 rechtskräftig. Das Bauunternehmen wurde wegen „einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus in weiten Teilen Österreichs im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017“ bestraft.

Durch Kronzeugenstatus mildere Strafe
Den Antrag auf die Verhängung dieser „geminderten Geldbuße“ gegen die Swietelsky AG sowie die Tochtergesellschaften C. Peters Baugesellschaft m.b.H. und die Kontinentale Baugesellschaft m.b.H. (gemeinsam „Swietelsky“) hatte die BWB Ende Oktober des Vorjahres eingebracht.

Bereits im Sommer 2017 war Swietelsky den Angaben zufolge „zeitnah nach den ersten Ermittlungshandlungen an die BWB herangetreten und hatte in der Folge als zweites österreichisches Bauunternehmen kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes kooperiert“. Swietelsky habe auch ein umfassendes Anerkenntnis abgelegt, in dem es die Sachverhaltsdarstellung der BWB sowie die Höhe der Geldbuße akzeptiert und die rechtliche Beurteilung der BWB unbestritten zur Kenntnis genommen habe, erklärte die BWB die reduzierte Geldstrafe.

Kostmann bleibt ohne Geldstrafe
Ohne Geldstrafe kommt die Kärntner Kostmann GesmbH davon. Mit Beschluss vom 20. Juni 2023 stellte das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht einen Verstoß gegen das Kartellverbot des Unternehmens Kostmann GesmbH (iF „Kostmann“) auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde fest. Kostmann hatte aber bereits im Frühjahr 2017 einen Antrag auf Kronzeugenstatus gestellt, kontinuierlich und umfassend kooperiert, sodass das Bußgeld vollständig erlassen werde. Die Entscheidung des Kartellgerichts sei rechtskräftig.

Kostmann war laut BWB im Rahmen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung an wettbewerbswidrigen Absprachen, Kunden- und Gebietsaufteilungen sowie am Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, insbesondere betreffend den Straßenbau, im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Mai 2017 beteiligt.

Aufgrund der Unternehmensgröße und des regionalen Tätigkeitsschwerpunkts von Kostmann erfolgte die unmittelbare Beteiligung den Kartellwächtern zufolge „nicht in demselben Ausmaß und erstreckte sich vor allem auf Kärnten, die Steiermark und Niederösterreich“. In Einzelfällen seien auch andere Bundesländer Österreichs betroffen gewesen und zwar Wien, Oberösterreich und Burgenland.

Absprachen in der Bauwirtschaft
Die BWB ermittelt seit mittlerweile rund sechs Jahren gegen Absprachen in der Bauwirtschaft. Es ist das größte Kartell in der Geschichte der Behörde. Der Baukonzern Porr musste 62 Millionen Euro und die Strabag 45 Millionen Euro zahlen.

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