Im Dezember 2011, dem letzten Monat vor dem Ende der Kompetenz-Aufsplittung, hatten 360.652 Personen Pflegegeld des Bundes bezogen, dazu kamen in etwa 70.000 Landespflegegeldbezieher - insgesamt also rund 430.600. Im Jänner des Vorjahres lag die Zahl der Bundespflegegeldbezieher bei 359.521, inklusive der (damals vom Sozialministerium geschätzten gut 65.000 Landespflegegeldbezieher) dürfte die Zahl also knapp 425.000 betragen haben.
Trend zum stetigen leichten Anstieg
Die aktuellen Zahlen vom Jänner belegen, dass sich ein Trend zum stetigen leichten Anstieg fortsetzt. Von den nun 431.914 Pflegegeldbeziehern entfielen 95.024 auf Stufe 1, 135.765 auf Stufe 2, 73.727 auf Stufe 3, 60.430 auf Stufe 4, 40.818 auf Stufe 5, 17.261 auf Stufe 6 und 8.889 auf Stufe 7. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden pro Monat.
Nur noch acht Institutionen zuständig
Die Verwaltungsvereinfachung beim Pflegegeld, die die Kompetenz-Aufsplittung zwischen Bund und Ländern beendete, brachte auch eine Reduktion der für Pflegegeldangelegenheiten zuständigen Institutionen. Damit sind statt 280 Landes- und 23 Bundesstellen (Trägern) nun nur noch acht Institutionen (in den meisten Fällen die Pensionsversicherungsanstalt) zuständig.
Änderung bei den Einstufungen
Eine weitere Änderung hatte es per Jahreswechsel im Bereich der Einstufungen in die einzelnen Pflegestufen gegeben. Für Erstanträge sowie für Änderungswünsche all jener Betroffenen, die Pflegegeld der Stufen 1 bis 3 beziehen, sind nach wie vor Ärzte der PVA zuständig. Änderungen bei der Einstufung für Personen ab der Pflegestufe 4 werden aber seit Jänner nicht mehr von Ärzten, sondern von Pflegefachpersonal durchgeführt.
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