Ein drogensüchtiger Salzburger (32) gestand das Zündeln in einem Bordell. Er tat es laut seinem Geständnis im Auftrag seines damaligen Freundes. Für beide setzte es am Dienstag im Salzburger Landesgericht lange Haftstrafen.
Zwei Einheimische mit reichlicher Kriminalerfahrung wurden am Dienstag von vier Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal 204 des Landesgerichtes geführt. Die Handschellen kamen für den Strafprozess ab. Es geht um versuchte Brandstiftung.
32-Jähriger bereits achtfach vorbestraft
Der bereits achtfach vorbestrafte Zündler (32) mit einem massiven Drogenproblem legte ein Geständnis ab: Er habe am 14. Juli einen Brandanschlag auf einen Saunaclub im Salzburger Stadtteil Gnigl durchgeführt. „Der Grund für die ganze Geschichte war eine Frau, eine Prostituierte“, erklärte er vor Gericht.
Gericht folgte Geständnis und sprach beide schuldig
In die Frau habe sich nämlich der mitangeklagte Salzburger (34) verliebt. Doch nach einem Streit mit dem Lokalchef durfte er nicht mehr in das Etablissement. Und er wollte offenbar auch nicht mehr, dass seine Angebetete dort arbeitet. Deshalb soll der 34-Jährige gesagt haben: „Nimm zwei Benzinkanister und zünd es an.“ Und dafür wurden ihm 6000 Euro an Drogen-Schulden erlassen, erzählt der 32-Jährige.
„Tilgung seines Herzschmerzes“
„Meine Intention war die Tilgung meiner Drogenschulden und die Tilgung seines Herzschmerzes.“ Genau das bestreitet der 34-Jährige aber vehement: Die ganze Geschichte habe sich der 32-Jährige wohl im Drogen-Rausch nur ausgedacht. „Ich habe sonst kein Motiv“, entgegnet der mutmaßliche Zündler. Er selbst sei dort nie Kunde gewesen. Und er belaste seinen damaligen Freund auch nur, weil dieser ihn mit der Sache im Stich gelassen hatte: „Ich will das nicht alleine verbüßen.“
Nach Anhörung mehrerer Zeugen folgte der Schöffensenat dem Geständnis und sprach beide Angeklagten wegen versuchter Brandstiftung schuldig. Für den geständigen Zündler setzt es dreieinhalb Jahre unbedingte Haft - er nahm das Urteil an. Der Mitangeklagte, der im Rückfall ist, bekam fünf Jahre unbedingte Haft - nicht rechtskräftig.
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