Ohne Vorstand steht in Vorchdorf derzeit der Verein zu Förderung der Infrastruktur (VFI) da. Alle fünf ehrenamtlichen Mitglieder (keine Politiker) traten zurück, die Neubesetzung des Gremiums gestaltet sich schwierig. Als Rücktrittsgrund wurden die ständigen Querschüsse der Bürgerliste Vorchdorf genannt.
Feuer am Dach der Marktgemeinde Vorchdorf. Sollte sich nicht bald ein neuer Vorstand für den derzeit vorstandslosen Verein zur Förderung der Infrastruktur (VFI) formieren, droht eine Rückzahlung von 430.000 €. Grund: Der Verein wurde gegründet, um bei Bauvorhaben – im Gegensatz zur Gemeinde – vorsteuerabzugsberechtigt zu sein.
FP-Kritik an Bürgerliste
Allerdings darf er nicht vorzeitig aufgelöst werden, sonst wird er mit allen Verpflichtungen in die Gemeinde eingegliedert. Bei VFI-Aufsichtsrat und Vizebürgermeister Alexander Schuster (FP) schrillen die Alarmglocken. „Wir brauchen dringend einen Vorstand. Am Gemeindeamt will aber niemand mit der Bürgerliste in Berührung kommen.“ Der Bürgermeister und die zwei Stellvertreter dürften laut Gesetz nicht im Vorstand sitzen.
Die Liste Vorchdorf war weder bei der Gründung des VFI dabei, noch erhalten wir ordentliche Einladungen zu allen Sitzungen.
Albert Sprung, Chef der Bürgerliste
Listenchef Albert Sprung weist die Vorwürfe zurück und fügt hinzu: „Ohne Überlegung, wie es weitergeht, zurückzutreten, betrachte ich als verantwortungslos. Es wird vorsätzlich die Gemeinde geschädigt.“ Er ortet zudem den Versuch, gezielt einen Spalt zwischen Gemeindeverwaltung und der seit 2021 im Gemeinderat vertretenen Liste für Vorchdorf zu treiben: „Es ist völlig absurd und an den Haaren herbeigezogen, wenn man uns für den Rücktritt des VFI-Vorstands verantwortlich macht, sondern einzig ein Teil einer gezielten Kampagne gegen die Liste.“
Forderung nach Kontrolle durch Prüfungsausschuss
Sprung hingegen kritisiert, dass sich der VFI einer ordentlichen Prüfung durch den Prüfungsausschuss entziehe: „Das offizielle Gremium der Gemeinde darf also den VFI nicht prüfen. Das müsste aber nicht so sein, man müsste sich im Gemeinderat nur einig sein, dass der Prüfungsausschuss prüfen darf. Diese Mehrheit gibt es aber offenbar nicht.“
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