Verfahren eingestellt
Keine Konsequenzen für Kadyrows nach Prügelvideo
Die von Tschetscheniens Machthaber Ramsan Kadyrow zur Schau gestellte Misshandlung eines Wehrlosen durch seinen Sohn wird einem Bericht zufolge keine Konsequenzen für die Kadyrows haben. Die Polizei in Grosny, der Hauptstadt der russischen Teilrepublik im Nordkaukasus, habe das Verfahren mit der Begründung eingestellt, dass Kadyrows Sohn Adam mit 15 Jahren noch nicht strafmündig sei, berichtete der Telegram-Nachrichtenkanal Baza am Mittwoch.
Auch im russischen Strafgesetz haften Eltern für ihre Kinder. Von Ermittlungen gegen den in Tschetschenien diktatorisch herrschenden Ramsan Kadyrow durch die ihm unterstellte Behörde ist jedoch nichts bekannt.
Ex-Präsidentschaftskandidatin reichte Klage ein
Die bekannte TV-Moderatorin und Ex-Präsidentschaftskandidatin Xenia Sobtschak beklagte, dass ihre wegen der Videoveröffentlichung erhobene Klage beim staatlichen Ermittlungskomitee keine Folgen habe. Ermittlungen gegen Adam Kadyrow gebe es nicht. „Und es scheint, es wird auch keine geben“, schrieb sie auf ihrem eigenen Telegram-Kanal „Krowawaja Barynja“ („Blutige Herrin“).
Prügelopfer war wegen Koran-Verbrennung in U-Haft
Kadyrow hatte in der vergangenen Woche ein Video online gestellt, in dem sein Sohn Adam einen wehrlosen Gefangenen brutal zusammenschlägt. Das Opfer ist ein 19-jähriger Russe, der im Mai wegen einer öffentlichen Koran-Verbrennung in Wolgograd festgenommen und später in die mehrheitlich von Muslimen bewohnte russische Teilrepublik Tschetschenien verlegt worden war. Er sei stolz auf seinen Sohn, kommentierte Kadyrow das Video.
Der Clip hat heftige Reaktionen in Russland hervorgerufen - nicht nur bei Bürgerrechtlern, sondern auch bei rechten Nationalisten. Die Forderung nach einer Strafverfolgung gegen Kadyrow wurde laut. Russlands Präsident Wladimir Putin hat seinen Statthalter in Grosny allerdings wenige Tage später demonstrativ im Kreml empfangen und gelobt. Dem 46-Jährigen werden seit Jahren schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Entführung, Folter und Mord vorgeworfen.
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