Eine Einheimische (43) überfiel Mitte April zwei Tankstellen binnen fünf Stunden. „Mir tut es wahnsinnig leid“, sagt sie jetzt beim Prozess im Salzburger Landesgericht. Sie soll vier Jahre in der Zelle absitzen.
Sie brauchte das Geld, erzählt die bislang unbescholtene Frau (43) am Mittwoch den Schöffen im Verhandlungssaal 204 des Landesgerichtes: „Der Geldeintreiber wäre am nächsten Tag gekommen. Ich hab mich wahnsinnig gefürchtet.“ Sie sei süchtig nach Kokain gewesen, und habe bei ihrem Drogendealer Schulden gemacht.
Opfer lehnte persönliche Entschuldigung ab
An jenem 19. April habe sie dann „diesen wahnsinnig dummen Entschluss“ getroffen, eine Tankstelle zu überfallen. Doch es blieb nicht bei einer: Nach dem ersten misslungenen Überfall in Thalgau schlug sie in jener Nacht fünf Stunden später wieder zu - beim zweiten Mal machte sie in Eugendorf Beute. Staatsanwältin Sandra Wimmer erwähnte die Ausrüstung: Perücke, Handschuhe, FFP2-Maske. Bewaffnet war die 43-Jährige mit einer Schreckschusspistole und einem Elektroschocker. „Sie hat gewartet bis niemand mehr in der Tankstelle war.“ Dann ging sie rein, gab sich als Kundin aus. „In dem Moment als der Angestellte die Kassenlade öffnete, zückte sie die Pistole.“ Doch der bedrohte Mitarbeiter schloss aus Reaktion wieder die Kasse, obwohl sie auch noch den E-Schocker herausgeholt hatte. „Ich habe diese blauen Funken gesehen“, berichtete das Opfer. Der Mann konnte ins Lager fliehen, die Polizei rufen. Sie suchte das Weite. Ähnlich ging sie Stunden später in Eugendorf vor: Wieder spielte sie eine Kundin, wieder zückte sie die Pistole.
Das zweite Opfer überließ ihr aus Angst Geld: etwa 2000 Euro. „Ich wollte niemandem etwas antun“, beteuert jetzt die Angeklagte mehrfach. „Ich hatte wirklich Angst“, ergänzt einer der zwei Tankstellen-Mitarbeiter im Zeugenstand. Es gehe ihm schlecht, er sei wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Therapie. Die Entschuldigung der Frau will er nicht annehmen – zu sehr nimmt ihn das Passierte mit. Verteidigerin Sabina Moser bittet um Milde: „Meiner Mandantin tut es aufrichtig leid. Sie will es wiedergutmachen.“ Opfer-Anwalt Stefan Rieder unterstreicht dagegen: „Es geht hier um zwei Kapitalverbrechen. Wie kommen die Opfer dazu?“
Das nicht rechtskräftige Urteil: vier Jahre Haft. „Wir sprechen von Schwerkriminalität“, so abschließend Richter Markus Hanl.
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