Wiederbetätigung

Drei Jahre Gefängnis wegen zweimaligem Nazi-Gruß

Salzburg
04.10.2023 18:00

Der Angeklagte hätte es aufgrund seiner einschlägigen Vostrafen besser wissen müssen: Weil er zweimal den Hitler-Gruß in einem Lokal zeigte, soll ein 39-Jähriger mehr als drei Jahre absitzen.

Zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe ist ein 13-fach vorbestrafter Salzburger (39) am Dienstagnachmittag im größten Saal des Salzburger Landesgerichtes verurteilt worden. Weil er am 15. April in einem Lokal in der Salzburger Gstättengasse zweimal den Hitlergruß zeigte und dabei auch noch rassistische Beleidigungen von sich gab.

Es war für den Angeklagten nicht die erste Verurteilung wegen Wiederbetätigung: Bereits zweimal erhielt er eine Strafe nach dem Verbotsgesetz. Aufgrund der neuerlichen Wiederbetätigung setzte es nun drei Jahre unbedingte Haft samt Widerruf einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe – ergo: Er soll dreieinhalb Jahre absitzen. Der nicht rechtskräftig Verurteilte kündigte wegen der Strafhöhe Berufung an.

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