Blitzartig hat die Justiz reagiert, nachdem bekannt wurde, dass Hund „Elmo“, der in Naarn eine 60-jährige Joggerin totgebissen hatte, scharf gemacht worden sein könnte. Die Ermittlungen wurden ausgedehnt und der Besitzerin droht eine dreimal so harte Höchststrafe.
„Die Ermittlungen wurden vom Verdacht der fahrlässigen Tötung auf grob fahrlässige Tötung ausgeweitet“, erklärt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, im Gespräch mit der „Krone“.
Ein Grund dafür, aber nicht der alleinige, sind Bilder, die Staffordshire Terrier „Elmo“ zeigen, wie er bei einer Ausbildung vor genau drei Jahren auf einen Trainer losgeht und beißt. Tierschützer sprechen von „Scharfmachen“. Die Hundehalter betonen aber, dass „Elmo“ ein reiner Familienhund gewesen sei und nicht als Schutzhund ausgebildet worden sei.
„Die Ausweitung der Ermittlungen bedeutet nicht, dass dies auch vor Gericht so angeklagt oder verurteilt wird. Es gilt allerdings, alles abzuklären“, erklärt Breiteneder.
Anderes Gericht zuständig
Durch diese Änderung des Paragrafen ändert sich auch die Gerichtszuständigkeit: Bei Delikten bis maximal ein Jahr Haft, wie es bei fahrlässiger Tötung der Fall ist, ist das Bezirksgericht zuständig. Nun, mit einer Maximaldrohung von drei Jahren, wandert die Zuständigkeit zum Landesgericht Linz.
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