Eine Preisänderungsklausel des Verbunds von Mai 2022 ist unzulässig. Diese Entscheidung des Handelsgerichts Wien hat nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) bestätigt. Damit fällt die Rechtsgrundlage für die verrechneten erhöhten Tarife weg. Nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) müssen bestimmte Beträge rückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Im Mai 2022 wurden rund 400.000 Stromkunden und Stromkundinnen der Verbund AG über Preiserhöhungen informiert“, so Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Stellungnahme. „Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich darauf hin zu Recht beklagt, obwohl die Verbund AG ,Strom zu 100 Prozent aus österreichischer Wasserkraft‘ bewirbt und das Unternehmen auch tatsächlich große Strommengen aus Wasserkraft selbst erzeugt, seine Preise aber von einem Börsenindex abhängig macht.“ Das sei unsachlich.
Rauch erwartet Rückzahlung
„Das nun verhängte Urteil des Oberlandesgerichts in zweiter Instanz ist ein Sieg für den Konsumentinnen- und Konsumentenschutz. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, erwarte ich vom Verbund eine Rückzahlung an die Konsumentinnen und Konsumenten“, so Rauch.
Dass es rechtliche Argumente gegen die Anpassungsklausel gibt, war auch der Schluss des Handelsgerichts. Das Oberlandesgericht stößt sich vor allem an der Berechnungsmethode der erhöhten Preise: Bei Vertragsabschluss wurde ein Ausgangswert festgelegt, der in der Vergangenheit lag.
Mehrere Gründe für Unzulässigkeit
„Das OLG Wien bestätigt die Unzulässigkeit der Klausel, nennt dafür aber andere Gründe als das Handelsgericht Wien in erster Instanz. Dass die Gerichte unterschiedliche Gründe für die Unzulässigkeit der Klausel anführen, bestätigt uns dahin gehend, dass diese Klausel aus einer Vielzahl an Gründen unzulässig ist“, führt VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller aus.
Rauch betont, dass Verbraucherinnen und Verbraucher alle Informationen zu Preisänderungen und ihren Energieverträgen auf einen Blick verständlich sehen müssen.
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