Einen „Paradigmenwechsel“ hatte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Vorfeld versprochen. Nun hat die Bundesregierung das Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich paktiert. „Das Aus für das Amtsgeheimnis kommt!“, eröffnete Vizekanzler Werner Kogler am Donnerstag seine gemeinsame Pressekonferenz mit Edtstadler. Der „Metternich‘sche Geist“ sei vertrieben, so der Grünen-Chef. Das Paket verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden dazu, Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten und ihnen Informationen zu erteilen.
Das seit mehr als 100 Jahren geltende Amtsgeheimnis wird nun abgeschafft und „der Weg zum modernen, transparenten Staat“ geschaffen, betonte Edtstadler. Einerseits entspreche man mit dem neuen Gesetz, das auch eine Änderung der Bundesverfassung notwendig macht und damit im Parlament mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden muss, dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger im 21. Jahrhundert. Andererseits habe man auch Augenmaß beim bürokratischen Aufwand bewahrt, so die ÖVP-Ministerin.
Die Eckpunkte des Informationsfreiheitsgesetzes
Informationsfreiheit und Transparenz würden nunmehr „die Regel“, Geheimhaltung „die Ausnahme“ werden, so Edtstadler weiter. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung betrifft die Verwaltungsorgane von Bund und Ländern sowie von allen Gemeinden - samt den mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organen. Informationen sind auch von nicht hoheitlich tätigen Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofs oder eines Landesrechnungshofs unterliegen, zu erteilen. Dabei darf aber die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt werden.
Das neue Gesetz basiert auf zwei Säulen:
Welche Ausnahmen gibt es?
Da es in den vergangenen Wochen Unklarheit darüber gegeben habe, stellte Edtstadler klar, dass auch Gemeinden „sehr wohl“ von der Informationsfreiheit erfasst seien. Allerdings müsse man hier zwischen den beiden Säulen unterscheiden. Erst ab einer Bevölkerungsstärke von 5000 Einwohnern sind Gemeinden zu proaktiver Informationserteilung verpflichtet. Im Falle von Bürgeranfragen müssen aber auch kleinere Kommunen Daten aushändigen. In allen Fällen seien aber Informationen, die die öffentliche Sicherheit oder höchstpersönliche Daten betreffen bzw. datenschutzrechtliche Aspekte berühren, ausgenommen.
Kostenfreie Anträge auf Informationserteilung sollen mündlich vor Ort, schriftlich oder telefonisch gestellt werden können. Anschließend beginne eine vierwöchige Frist, innerhalb derer die Antworten eintrudeln sollten. Diese Frist kann laut Regierung bei „komplexen Themen“ um vier weitere Wochen verlängert werden. Sollten die Behörden dem Informationswunsch letztendlich nicht nachkommen, könne man dagegen Beschwerde bei Verwaltungsgerichten einlegen.
Bei den Gemeinden nachfragen und Auskunft erhalten kann man übrigens schon länger. Genauer seit 1987, als die Auskunftspflicht eingeführt wurde. Dokumente mussten aber bisher nicht übermittelt werden. Das soll sich mit dem geplanten Gesetz ändern.
Informationsfreiheit soll 2025 in Kraft treten
Vor der öffentlichen Präsentation wurde das Paket den Parlamentsfraktionen vorgestellt. Ob diese zustimmen, ist noch offen. In der Vergangenheit hatte sich die SPÖ wiederholt für die Umsetzung eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes ausgesprochen, eine Zustimmung der FPÖ gilt als eher unsicher. Beschlossen werden soll das Gesetz so rasch wie möglich, in Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen laut Regierungsplänen dann im Jahr 2025.
Signal nach außen: Koalition arbeitet
Im türkis-grünen Gebälk hatte es zuletzt wieder lauter gekracht, war doch irrtümlich ein Entwurf der ÖVP für einen Untersuchungsausschuss öffentlich geworden, der auch gegen den eigenen Koalitionspartner gerichtet gewesen wäre. Die Grünen zeigten sich darob „erstaunt“. Die nun erfolgte Präsentation des Informationsfreiheitsgesetzes dürfte also auch dazu dienen, gemeinsamen Arbeitseifer zu demonstrieren.
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