Am Freitag wird am Arbeitsgericht in Feldkirch ein überaus brisanter Fall verhandelt. Es geht um die Kündigung eines Betriebsrates der Firma Grass: Die Geschäftsführung begründete die Entlassung damit, dass sich der Mann nach der Meldung eines sexuellen Übergriffs nicht korrekt verhalten habe.
Seitens der Gewerkschaft hegt man indes den Verdacht, dass man bei Grass einfach einen unbequemen Arbeitnehmervertreter mit „mehr oder weniger konstruierten Vorwürfen“ loswerden wollte. Manuela Auer von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) und ihres Zeichens Vizepräsidentin der Vorarlberger Arbeiterkammer sowie Landesgeschäftsführerin des ÖGB, sieht das Unternehmen, das Teil der deutschen Würth-Gruppe ist, generell auf Kriegsfuß mit den Beschäftigten und deren Interessensvertretern.
Bei der Firma Grass erlebe man derzeit eine Kündigungswelle, die sich ganz gezielt gegen ältere, gut verdienende Mitarbeitende richte und die auch vor den Betriebsräten nicht Halt mache. Die Sache ist mittlerweile derart eskaliert, dass gleich mehrere arbeitsrechtliche Verfahren anhängig sind.„Pflegen wertschätzende Zusammenarbeit“Die Geschäftsleitung von Grass sieht sich indes völlig zu Unrecht an den Pranger gestellt.
Man blicke „mit Verwunderung“ auf die FSG-Kritik. Denn im Gegensatz zu dem Bild, das Auer zeichnen würden, pflege man im Unternehmen seit vielen Jahren eine „vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit im Sinne der Sozialpartnerschaft“, zudem sei auch das Verhältnis zur Arbeiterkammer absolut intakt. Von einer Kündigungswelle könne ebenfalls keine Rede sein.
„Den Vorwurf von Massenkündigungen weisen wir an dieser Stelle deutlich zurück. Richtig ist, dass die Grass GmbH aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage Stellen abgebaut hat und zugleich mit flexiblen Arbeitszeitmodellen Jobs sichert. Damit sind wir in der Branche nicht die einzigen“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Zu den laufenden Prozessen will sich die Geschäftsführung nicht im Detail äußern, man setze aber volles Vertrauen in die Justiz.
Zusatz: „Als Arbeitgeber übernehmen wir Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und müssen uns bei schwerwiegenden Verstößen gegen unsere Werte auch von Beschäftigten trennen, die eine Funktion im Betriebsrat bekleiden.“
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