Ex-Landesvize Heinrich Schellhorn (Grüne) bleibt nach wie vor im Visier der Justiz. Die höchste Anklagebehörde lehnte eine Beschwerde bezüglich des wiederaufgenommenen Ermittlungsverfahrens ab.
Schon bald wird der Europark größer sein: Das steht seit der Veröffentlichung der Standortverordnung zur Erweiterung durch die FPÖ und ÖVP fest. Es war eine der Maßnahmen der schwarz-blauen Regierungspartnerschaft. Denn: Jahrelang hatte sich der vorherige Koalitionspartner – die Grünen rund um den früheren Landes-Vize Heinrich Schellhorn – gegen die Europark-Erweiterung gewehrt. Und diese Haltung hatte dem mittlerweile zurückgetretenen Politiker bereits vor mehr als einem Jahr eine Anzeige eingebracht – nämlich von Europark-Eigentümer Spar. Jetzt ist diese Anzeige wieder aktuell: „Wir haben die Ermittlungen wieder aufgenommen“, bestätigt Elena Haslinger von der Staatsanwaltschaft. Im Detail werden jetzt Verordnungen bzw. der Verwaltungsakt rechtlich geprüft und Zeugen einvernommen. Im Fokus steht die Frage: Hat Schellhorn mit seiner Ablehnung seine Befugnisse überspannt? Das müssen die Juristen der Republik klären.
Staatsanwaltschaft prüfte mögliche Beschwerde gegen Wiederaufnahme
Dabei war diese Frage schon beantwortet: Wie „Krone“-Leser wissen, hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt. Das ließ der Eigentümer des Shopping-Palastes nicht stehen, reichte einen Antrag auf Wiederaufnahme ein. Und das Landesgericht bewilligte diesen. Folge: Die Anklagebehörde war gesetzlich zu neuen Ermittlungen gezwungen. Deshalb ließ die Staatsanwaltschaft bis jetzt eine mögliche Nichtigkeitsbeschwerde prüfen. Doch eine solche sei von der Generalprokuratur - der höchsten Staatsanwaltschaft - abgelehnt worden, heißt es auf Nachfrage.
Schellhorn hatte die Vorwürfe stets von sich gewiesen. Bis zur Klärung gilt weiter die Unschuldsvermutung.
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