Schleichende Gefahr
EU sagt killenden F-Gasen den Kampf an
Ausland
06.10.2023 13:56
Sie gelten als besonders schädlich, ihr Ausstoß gilt als 25.000 Mal stärker als der von CO2: die sogenannten F-Gase. Die EU will deshalb ab 2050 keine klimaschädlichen fluorierten Gase mehr verbrauchen. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Länder und des Europäischen Parlaments am Donnerstag in Brüssel.
Sie wirken bis zu 25.000 Mal stärker als CO2 und tragen damit überproportional zur globalen Erderwärmung bei. Dennoch wurden die fluorierten Gase (verharmlosend auch F-Gase genannt) noch nicht mit einem Öko-Bann belegt! Spät, aber doch gibt es jetzt einen entscheidenden Vorstoß der EU gegen die schleichende Umweltgefahr.
Weiterlesen mit Krone+
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrowAbspielen
closeSchließen
expand_moreAufklappen
Loading...
replay_10Vorige 10 Sekunden
skip_previousZum Vorigen Wechseln
play_arrowAbspielen
skip_nextZum Nächsten Wechseln
forward_10Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Ähnliche Themen
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.