Kriminelle Jugendliche

Strafpunkte für Vergehen vor dem 14. Lebensjahr?

Oberösterreich
10.10.2023 08:00

Gut 200 Straftaten hatte jener Jugendliche, dessen U-Haft am Montag verlängert wurde, vor seinem 14. Geburtstag begangen. Weil er da noch nicht strafmündig war, fallen all diese Delikte juristisch unter den Tisch. Aus der Politik kommt daher jetzt der Vorstoß für ein Punktesystem für junge Kriminelle.

Nur zwei Tage nach seinem 14. Geburtstag schlug das berüchtigte „Problembubi“ wieder zu: Gemeinsam mit zwei Komplizen soll er einen brutalen Raub in einer Linzer Wohnung begangen haben - wir berichteten. Dass ihm nun bis zu siebeneinhalb Jahre Haft drohen, hat nur mit diesem einen Fall zu tun. Für die mehr als 200 Taten, die er vor seinem 14. Geburtstag - und damit vor der Strafmündigkeit - begangen haben soll, kann er nicht belangt werden.

Strafhistorie vor dem 14. Geburtstag berücksichtigen
Diese Regelung gehöre überarbeitet, findet Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer. Der ÖVP-Politiker hat gegenüber der „Krone“ schon mehrfach Strafverschärfungen für jugendliche Serienkriminelle gefordert und lässt nun mit einem weiteren Vorstoß aufhorchen. Hattmannsdorfer plädiert dafür, dass künftig auch die Strafhistorie vor dem 14. Geburtstag beim Strafausmaß berücksichtigt werden solle. 

Angelehnt an Modell des deutschen Führerscheins
Realisiert werden könnte das laut seinen Vorstellungen durch ein Punktesystem auf einem Jugendstrafkonto ähnlich dem deutschen Modell beim Führerschein. Konkret würden strafunmündige Kriminelle dann für bestimmte Vergehen je nach Straftat eine gewisse Anzahl von Punkten „sammeln“. Diese könnten später dann vor Gericht berücksichtigt werden und das Strafmaß entsprechend erhöhen.

Mehr Punkte, höheres Strafmaß
Am Beispiel des nun in U-Haft sitzenden 14-Jährigen: Für ihn gilt derzeit, wie für alle 14- bis 18-Jährigen, das halbierte Erwachsenen-Strafmaß (für Raub eben 7,5 statt 15 Jahre). Bei Hattmannsdorfers vorgeschlagenem Punktesystem hätte er bereits Punkte gesammelt, die ein Richter berücksichtigen könnte. „Dann gibt es keine Reduktion des Strafmaßes um 50, sondern beispielsweise nur um 20 Prozent“, spinnt der Landesrat seinen Gedanken weiter. In diesem Fall würden dem „Problembubi“ demnach zwölf statt siebeneinhalb Jahre Haft drohen.

„Wenn die Taten aus der Zeit unter 14 ebenfalls berücksichtigt werden, hätte das gleichzeitig auch eine präventive Wirkung in Richtung der Unter-14-Jährigen“, ist Hattmannsdorfer überzeugt.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt