Wie die „Krone“ erfuhr, wurden Ermittlungen wegen Wiederbetätigung und Begünstigung gegen den Wiener FPÖ-Politiker und Organisator des Akademikerballs Udo Guggenbichler von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Die Vorwürfe, die eine Frau gegen FPÖ-Politiker und Akademikerball-Boss Udo Guggenbichler erhob, waren teils abenteuerlich. Dennoch führten sie zu einer Hausdurchsuchung bei der Burschenschaft Albia und zu einem Ermittlungsverfahren wegen Wiederbetätigung. Das die Staatsanwaltschaft Wien nun einstellte, wie Guggenbichlers Anwalt Sascha Flatz der „Krone“ bestätigt: „Die Vorwürfe gegen meinen Mandanten waren völlig haltlos und auch absurd.“
Den Vorwürfen ging eine Stalking-Anzeige voraus
Vorausgegangen war der Causa eine Stalking-Anzeige gegen die Frau, eingebracht von Guggenbichler. Diese wurde im Zweifel eingestellt. Als „Gegenschlag“ schilderte die Frau, was sie gesehen haben will, als sie mit Guggenbichler in der Albia zu Besuch war. Der Politiker habe ihr damals Bücher gezeigt und gesagt, dass „sicher auch etwas Verbotenes dabei sei“. Eines davon soll einen Hakenkreuz-Einband gehabt haben. Auch seien Fotos von uniformierten Nazis mit NS-Symbolen an den Wänden gehangen. Zudem hätte ihr Guggenbichler erzählt, dass auf dem Dachboden der Burschenschaft ein uralter Nazi wohnen würde, der im Zweiten Weltkrieg SS-Funktionär gewesen sei.
Laut Flatz liegt ein Bescheid über die Einstellung, sowohl betreffend Verbotsgesetz als auch der Begünstigung (Anm.: des alten Nazis), vor.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.