Horror-Tat in einem „Haus des Lebens“ in Wien am Dienstag: Eine 92-Jährige wurde am helllichten Tag in ihrem Zimmer überfallen und offenbar missbraucht. Auch ein Zusammenhang zu einem Raubmord wird derzeit überprüft.
Selbst für hartgesottene Kriminalisten ist der Überfall ungewöhnlich. Das zum Kuratorium Wiener-Pensionisten-Wohnhäuser gehörende Heim „Haus des Lebens“ im vierten Gemeindebezirk Wieden wurde zum Schauplatz eines Verbrechens.
Minutenlange Todesangst
Im Visier eines räuberischen Phantoms war eine 92-Jährige, die ihren ruhigen Lebensabend dort verbringen wollte. Doch gegen 18 Uhr Dienstagabend war die geistig und körperlich noch sehr rüstige Bewohnerin minutenlang blanker Todesangst in ihrem Zimmer ausgesetzt. Der Verdächtige ging auf das Opfer los und fixierte es am Bett.
Die Polizei wollte den möglichen Missbrauch bislang nicht bestätigen. „Weitere Ermittlungen laufen“, hieß es auf Nachfrage seitens der Landespolizeidirektion. Am Tatort seien Spuren sichergestellt worden, diese würden jetzt ausgewertet.
Ein bisher noch unbekannter Mann hatte die Pensionisten in ihrem Zimmer attackiert und verletzt. Das Opfer musste im Spital behandelt werden. Mit dem von ihr am Körper getragenen Schmuck ergriff der Verbrecher die Flucht.
Ermittlungen laufen
Das Landeskriminalamt Wien übernahm die Ermittlungen. Diese gestalten sich aufgrund fehlender Videoüberwachung oder Besucherkontrolle jedoch schwierig. Im Visier stehen neben einem externen Eindringling auch andere Heimbewohner. Möglich ist ebenso ein Zusammenhang mit einem noch ungeklärten Raubmord im Mai vergangenen Jahres.
Ermittler prüfen Parallelen zu Pensionisten-Raubmord
Damals war eine 79-jährige alleinstehende Dame in ihrer Wohnung ebenfalls von einem Phantom attackiert, verprügelt und auch sexuell brutal misshandelt worden. Mit schwacher Stimme meldete sich die Pensionistin noch telefonisch bei ihrer Tochter („Ich bin überfallen worden“), dann brach das Gespräch ab. Fünf Tage nach dem Horror-Verbrechen erlag das Opfer seinen schweren Verletzungen. Zur Ergreifung des Mörders bzw. zielführenden Hinweisen ist ein Kopfgeld von satten 50.000 Euro ausgelobt.
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