Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihrer Klage gegen BMW wegen unzureichendem Klimaschutz auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufung der DUH zurück. Eine Revision wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht zugelassen. Die Umwelthilfe wollte mit ihrer Klage BMW zwingen, ab 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr zu bauen.
BMW begrüßte das Urteil und sieht sich in seiner Argumentation bestätigt. „Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente, unter Berücksichtigung aller betroffenen gesellschaftlichen Interessen“, erklärte ein Sprecher. „Also im Plenarsaal und nicht im Gerichtssaal.“
Die Umwelthilfe hatte von BMW eine Unterlassungserklärung gefordert, in der sich das Unternehmen unter anderem verpflichtet, ab 2030 keine Autos mehr mit Verbrennungsmotor zu bauen. Sie machte dabei geltend, dass der Ausstoß von Treibhausgasen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift. BMW verweist dagegen auf europaweit einheitliche rechtliche Vorgaben zum Ausstoß von Treibhausgasen, welche das Unternehmen nach eigenen Angaben umfassend befolgt. Diese gingen dem Unterlassungsanspruch vor.
Ähnliche Klagen der DUH gegen Mercedes-Benz und unter anderem von Greenpeace gegen Volkswagen waren ebenfalls abgewiesen worden. Die Umweltverbände hatten 2021 angekündigt, gegen die Autobauer und den Gas- und Ölproduzenten Wintershall Dea zu klagen. Konkret verlangen die Verbände mit Verweis auf die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens einen Ausstieg der Hersteller aus der Produktion von Verbrennungsmotoren bis 2030.
In der EU sollen zur Umsetzung der Klimaziele ab 2035 keine Benziner und Diesel-Autos mehr zugelassen werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
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