Er wollte eine Frau vor einem aggressiven Mann beschützen - und wurde selbst Opfer einer Bluttat mit bleibenden Folgen.
Die „Krone“ hat von einer schrecklichen Bluttat erfahren, die sich vor rund einem Monat vor einem Lokal in Kaprun abgespielt hatte. Eine Tat, die für das Opfer lebenslange Folgen nach sich ziehen wird: in Form von bleibenden Narben im Gesicht. Und das nur, weil der Betroffene eine Frau vor einem anderen Mann beschützen wollte.
Was war passiert? Es war der 10. September - nachts, gegen halb 4 Uhr. Ein Staatenloser (21) mit arabischen Wurzeln stand vor einem Lokal. Seine Ex-Freundin war ebenfalls mit weiteren Personen in der Nähe. Als er auf sie zuging, stellte sich ein junger Mann beschützend vor sie, und bat den 21-Jährigen, er solle bitte von hier weggehen und sie in Ruhe lassen. Das dürfte den 21-Jährigen in Rage gebracht haben: Laut „Krone“-Informationen soll er danach sieben bis acht Freunde angerufen haben. Die Gruppe attackierte den couragierten Einheimischen und seinen Bruder. Sie traktierten das Opfer mit Faustschlägen. Als der Mann, der die Frau beschützen wollte, am Boden lag, bekam er auch heftige Fußtritte ab.
Blutige Attacken mit zerbrochener Bierflasche
Das war aber nicht alles: Der wohl eifersüchtige Angreifer nahm eine leere Bierflasche in die Hand, zerschlug sie bei einem in der Nähe befindlichen Brunnen und attackierte damit den Pinzgauer. Das Opfer erlitt dabei mehrere Schnittverletzungen im Gesicht. Mit gravierenden Folgen: Die Wunden mussten später im Spital genäht werden und die Narben dürften bleiben. Gerade deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der absichtlich, schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen.
Zwei Beschuldigte sind nun in Untersuchungshaft
Seither sitzt der Angreifer in der Justizanstalt Puch in Untersuchungshaft - gemeinsam mit einem weiteren Komplizen, einem erst 18-Jährigen. Außerdem konnten zwei weitere Mittäter ausgeforscht werden.
Die Ermittlungen laufen weiter. Im Falle einer Anklage und einer dementsprechenden Verurteilung könnten dem Angreifer nach Paragraf 87 StGB eine Freiheitsstrafe zwischen einem und 15 Jahren drohen.
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