Tierquälerei-Anklage

Blindenhund zog an, Besitzer setzte Stock ein

Wien
14.10.2023 06:00

Ein Schäfer-Rüde soll zum Blindenhund ausgebildet werden. Die Panikreaktion seines Besitzers, der den Hund mit seinem Blindenstock geschlagen haben soll, brachte diesem nun eine Anklage wegen Tierquälerei ein.

Im Wiener Straflandesgericht ist eigentlich Hundeverbot. Am Freitag gab es eine Ausnahme. Assistenzhund (in Ausbildung) „Grisu“ wartet treuherzig neben seinem Herrl, bis die Verhandlung in Saal 33 aufgerufen wird. Sein Besitzer ist wegen Tierquälerei angeklagt. Er soll ihn am 19. April in der Innenstadt misshandelt haben - mit dem Blindenstock.

„Mein letzter Hund ist im Februar gestorben“, erzählt der junge Südtiroler, der nur zehn Prozent Sehkraft hat. „Ich bin ohne Hund sehr eingeschränkt. Weil es zweimal mit der Nachfolge nicht geklappt hat, nahm ich es selbst in die Hand, hab mir beim Züchter einen Welpen ausgesucht.“ Unterstützt von einem Hundetrainer, bereitet er den Schäfer-Rüden auf die Ausbildung zum Blindenhund vor.

„Wollte Situation schnell unter Kontrolle bringen“
 An den Vorfall erinnert er sich genau: „Ich ging nach Feierabend zur U-Bahn. Es ist ein anspruchsvoller Weg. Vor den Straßenbahngleisen zog ,Grisu‘ plötzlich stark an. Um seine Aufmerksamkeit zu erlangen, schlug ich mit dem Stock auf den Gehsteig. Als dies nichts half, hielt ich ihn am Nacken am Boden.“

Der Angeklagte will lediglich auf den Asphalt geschlagen haben. (Bild: SayLi - stock.adobe.com)
Der Angeklagte will lediglich auf den Asphalt geschlagen haben.

Jene Zeugin, die aus zehn Metern Entfernung den Vorfall beobachtete und Anzeige erstattete, ist sich sicher, dass der Stock „Grisu“ traf: „Was soll das, so erzieht man doch keinen Hund“, meinte die 53-Jährige zu Richter Christian Noe. Ob das direkt bei den Gleisen passiert sei, will Herr Rat von ihr wissen? „Ja, aber es kam keine Straßenbahn. Ich hatte ungehinderte Sicht!“ - Die hatte der Angeklagte nicht.

„Es war eine Ausnahmesituation“
Er konnte aufgrund seiner Sehbehinderung auch die beiden Hunde auf der anderen Straßenseite, die seine Fellnase abgelenkt hatten, nicht sehen: „Es war eine Ausnahmesituation. Ich wollte ihn so schnell wie möglich unter Kontrolle bringen“, sagt er. Jedenfalls sei „Grisu“ nicht verletzt worden. Das bestätigt auch die Zeugin.

Der Fall wurde vor dem Straflandesgericht in Wien verhandelt. (Bild: APA/HANS PUNZ)
Der Fall wurde vor dem Straflandesgericht in Wien verhandelt.

Der Freispruch im Zweifel ist vorprogrammiert. „Grisus“ Herrl ist spürbar erleichtert. Er beugt sich zu seinem geduldig neben dem Anklagestuhl liegenden Begleiter und streichelt ihm den Rücken.

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