Nach Busunfall in NÖ

6 Monate bedingte Haft und Geldstrafe für Fahrerin

Niederösterreich
06.03.2012 14:32
Nach einem Busunfall in Niederösterreich im Juni 2011, bei dem 43 Bäuerinnen aus dem Bezirk Amstetten teils schwer verletzt wurden, ist am Dienstag die 39-jährige Lenkerin verurteilt worden. Sie erhielt sechs Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 240 Euro. Zudem muss sie sämtlichen Opfern zwischen 50 und 12.100 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Unfall geschah am 8. Juni 2011 auf der B36 in Würnsdorf bei Pöggstall. Nach einer Talfahrt durchschlug das Fahrzeug bei einer T-Kreuzung frontal eine Leitschiene, stürzte über eine rund 20 Meter abfallende Böschung, überschlug sich dabei und kam auf der Seite zu liegen. 16 Insassinnen wurden schwer, 27 weitere leicht verletzt (siehe Infobox).

Unsachgemäße Bedienung der Bremsen
Staatsanwalt Karl Wurzer warf der Frau die unsachgemäße Bedienung der Bremsen vor: Sie sei zu schnell gefahren, habe die Fußbremse so oft bedient, dass diese überhitzte, habe nicht bemerkt, dass die Retarderbremse sukzessive in ihrer Wirkung nachließ und es zudem unterlassen, die Motorstaubremse bzw. die Getriebebremse einzustellen. Die Verkettung dieser Umstände habe den Unfall verursacht, der laut Sachverständigen vermeidbar gewesen wäre.

Die Frau wiederum hatte sich nicht schuldig bekannt. Die Bremsen, sowohl die Fußbremse als auch die Retarderbremse beim Lenkrad, hätten zunächst tadellos funktioniert und seien erst dann plötzlich ausgefallen: "Ich bin reingestiegen und hab geglaubt, ich bin in einem Film, da war kein Widerstand", beteuerte die 39-Jährige mehrfach. "Ein momentaner Ausfall ist praktisch nicht möglich", entgegnete allerdings einer der Gutachter.

Richter: "Bis zum Schluss keine Einsicht gezeigt"
Auch Einzelrichter Helmut Weichhart stellte bei der Urteilsbegründung fest, dass die Aussage der Angeklagten "technisch nicht nachvollziehbar" sei. Zudem habe sie "bis zum Schluss keine Einsicht gezeigt, Sie würden jederzeit wieder so den Berg hinunterfahren", meinte er. Es sei zwar nicht die Schuld der Lenkerin gewesen, dass in der Retarderbremse zu wenig Öl war, jedoch hätte ein "durchschnittlich sorgfältiger Buslenker" das Nachlassen der Wirkung bemerken und dementsprechend handeln müssen.

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