"Das ist die massive Verschärfung, die die Finanzmarktaufsicht lange gefordert hat", sagte Finanzmarktaufsicht-Sprecher Klaus Grubelnik am Dienstagnachmittag.
Gegen von der Finanzmarktaufsicht verhängte Strafen kann man Einspruch erheben, dann entscheidet der unabhängige Verwaltungssenat darüber, dessen Entscheidung rechtskräftig ist. Danach kann man sich nur noch an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof wenden.
Das hat zum Beispiel auch die im Eigentum des Landes Niederösterreich stehende Hypo Niederösterreich getan, die von der Finanzmarktaufsicht zur Zahlung von 57,9 Millionen Euro verdonnert wurde.
Diese Strafhöhe sei möglich, weil es sich rechtlich eigentlich nicht um eine Strafe, sondern um eine Abschöpfung eines Geschäftsvorteils handle, den sich die Bank durch die Verletzung der gesetzlichen Normen verschafft habe.
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