Aus dem Gericht

Doch noch Schuldspruch für „Taxischläger“

Vorarlberg
17.10.2023 10:55

Eine erstinstanzliche Entscheidung des Bezirksgerichts Feldkirch ist erfolgreich angefochten worden. Der Angeklagte hatte eine Taxifahrerin in Fraxern geschlagen und übel beschimpft.

Zu früh gefreut hatte sich offensichtlich der angeklagte Oberländer, nachdem das gegen ihn wegen Körperverletzung eingeleitete Verfahren vom BG Feldkirch eingestellt worden war. Grund: Es stand Aussage gegen Aussage. Die Bezirksrichterin hatte im Prozess am 14. März den Bauarbeiter vom Vorwurf freigesprochen, Anfang Dezember eine Taxifahrerin in Fraxern geschlagen und als „dumme Hure“ beschimpft zu haben. Der Arbeitgeber des Opfers ließ das aber nicht auf sich sitzen und erteilte Anwältin Claudia Lecher-Tedeschi umgehend das Mandat für einen Fortsetzungsantrag - und so landete die Causa am Montag beim Berufssenat des Landesgerichts.

Taxifahrerin wehrt die Hiebe ab
Zum Fall: Nach einer feuchtfröhlichen Geburtstagsfeier in Fraxern steigen der Angeklagte und sein Kumpel auf gut Glück in den Taxibus des späteren Opfers. Als die Frau den Herrschaften freundlich klar macht, dass sie auf einen anderen Fahrgast warte und sie daher die beiden nicht mitnehmen könne, rastet der betrunkene Bauarbeiter aus: „Du dumme Hure“, schreit er und schlägt auf die Frau ein. Die ist zum Glück geistesgegenwärtig und wehrt die Hiebe mit ihren Armen ab.

Als die Männer aussteigen, verriegelt die Taxlerin die Türen und flüchtet mit dem Bus. Auf der Fahrt setzt sie einen Notruf bei der Polizei ab und alarmiert die Taxizentrale. Trotz Schmerzen am Arm fährt sie ihre Schicht zu Ende. Im Krankenhaus stellen die Ärzte zahlreiche Hämatome und Prellungen an Ober- und Unterarm sowie dem rechten Handgelenk fest. Die Folge: drei Wochen Krankenstand.

Wie in der Verhandlung am Bezirksgericht bleibt der Angeklagte bei seiner Version: „Ich weiß nicht, woher diese Verletzungen stammen.“

Angeklagter wurde schuldig gesprochen
Nach kurzer Beratung folgt der Berufungssenat aber den Ausführungen des Staatsanwaltes und spricht den Mann rechtskräftig wegen Körperverletzung schuldig. Richterin Angelika Prechtl-Marte verhängt eine teilbedingte Geldstrafe im Ausmaß von 8100 Euro. Weil der Oberländer bislang unbescholten ist, muss er davon lediglich 2025 Euro bezahlen. Dem Betreiber des Taxi-Unternehmens war das Urteil auch aus einem anderen Grund wichtig: „Mir fährt danach keine Frau mehr nachts Taxi, wenn so etwas Schule macht und vom Gesetz nicht bestraft wird“, zitiert ihn Rechtsanwältin Claudia Lecher-Tedeschi.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Vorarlberg Wetter
-1° / 0°
Symbol Schneefall
-1° / 2°
Symbol leichter Schneefall
2° / 3°
Symbol Schneefall
0° / 3°
Symbol Schneefall



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt