147.000 Dokumente sind weiterhin unauffindbar! Das Rote Kreuz hat die digitalen Daten von Tausenden Salzburgern verschlampt. Bei Impfterminen in der Stadt Salzburg und im Flachgau gemachte Angaben sind nicht mehr da.
Das darf einfach nicht passieren! Zwischen Februar 2021 und März 2022 hat das Rote Kreuz im Auftrag des Landes Salzburg im Bundesland Corona-Impfungen durchgeführt und diese auch dokumentiert. Rund 300.000-mal wurde die Nadel angesetzt, bei jeder einzelnen Impfung ein zweiseitiger Dokumentationsbogen ausgefüllt. Die elektronischen Daten der 147.000 Bögen sind aktuell aber nur mehr zum Teil abrufbar.
Datenträger verlegt?
Die Originale aus Impfstraßen in der Stadt Salzburg und im Flachgau sowie jene vom Impfbus sind bereits vernichtet. „Wie genau das passieren konnte, wissen wir derzeit nicht“, erklärte Anton Holzer der „Krone“. Der Landesrettungskommandant vermutet, dass im Zuge des plötzlichen Abbaus der Impfstraßen ein Mitarbeiter den entsprechenden Datenträger verlegt habe.
Eine Person hat Anfang Oktober um ihre Daten angesucht. Der erste Bogen wurde gefunden. Der zweite nicht. Wir sind auf der Suche, finden aber nichts.
Anton Holzer, Landesrettungskommandant Salzburg
Den Stein ins Rollen brachte laut Rotem Kreuz übrigens eine Privatperson. Sie hatte Anfang Oktober um ihre persönlichen Daten angesucht. Nur eine eingescannte Seite konnte übermittelt werden, die zweite war aber weg. „Wir haben den Fall der Datenschutzbehörde gemeldet“, erklärt Holzer, der davon ausgeht, dass die privaten Angaben nicht bei Dritten gelandet sind.
Aufklärung gefordert
Salzburgs zuständige Landesrätin Daniela Gutschi fordert nun „Licht ins Dunkel“ von der Organisation. „Wir haben das Rote Kreuz wegen seiner Expertise mit den Impfstraßen beauftragt“, betont sie.
Keine Konsequenzen
Konsequenzen seitens des Landes gäbe es nicht. Wird das Land bei der Suche nach den Daten helfen? „Nein, das ist Aufgabe des Roten Kreuzes.“ Das Land trägt jedoch die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Angelegenheit. Gutschi wird sich bei der Datenschutzbehörde des Bundes über die weiteren Schritte informieren.
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