Es herrschte Lawinenwarnstufe vier - trotzdem soll ein Skifahrer mit seinem 13-jährigen Sohn in einen steilen Hang gefahren sein. Löste so unglaubliche Schneemassen auf der Schmittenhöhe in Zell am See: Die Lawine war 300 Meter breit und 800 Meter lang. Er leugnete das bis zuletzt und legte volle Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Dem damals 44-Jährigen und seinem 13-jährigen Sohn gelang es, noch rechtzeitig aus dem Hang herauszufahren. Sie wurden von den Schneemassen nicht mitgerissen und blieben unverletzt. Mitglieder der Pisten- und Bergrettung brachten die beiden Wiener aus einem Graben zurück auf die Piste.
Bei der Identitätsfeststellung zeigte sich der Urlauber laut Polizei allerdings sehr uneinsichtig in Hinblick auf die alpinen Gefahren und spielte die Situation herunter. Die Staatsanwaltschaft Salzburg warf ihm nun vor, er habe sich rücksichtslos verhalten und dadurch auch das Leben seines (strafunmündigen, Anm.) Sohnes und von anderen Personen - wie etwa der Einsatzkräfte - gefährdet.
Der Strafrahmen hätte bis zu drei Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen betragen. Die nun verhängten 200 Euro Strafe setzen sich aus 50 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.