Jahrelang hat die Betreuungskraft Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt und „schwarz“ gearbeitet. Haften muss dafür die pflegebedürftige Auftraggeberin aus Niederösterreich, die davon keine Ahnung haben konnte.
Schon vor einigen Jahren hat Josef B. für seine kranke Frau eine 24-Stunden-Personenbetreuerin engagiert. Die Pflegebedürftige bekommt dafür eine Förderung vom Land. Diese dient zur pauschalen Abgeltung der Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungsperson. Diese sind bekanntlich in den meisten Fällen selbständig tätig. Und müssen sich selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVA) versichern.
Jeden Monat Beiträge übergeben
Die Personenbetreuerin von Frau B. hat das aber nicht getan und dennoch jeden Monat die Beiträge übergeben bekommen. Zutage gebracht hat das eine Überprüfung des Landes NÖ im Vorjahr. Familie B. muss deshalb die Förderung zurückzahlen. „Ich habe alles richtig gemacht und werde nun dafür bestraft“, klagte Herr B. der Ombudsfrau. Da seine Frau nicht mehr dazu in der Lage ist, kümmert er sich um alles.
Nachweis verlangen
Auf Anfrage klärt das Amt der Landesregierung über die Voraussetzungen für die Förderung auf. Einerseits muss die Betreuungsperson im Haushalt gemeldet sein. Andererseits muss eine Vollversicherung vorliegen. Unabhängig vom Verschulden haften bei einem Vergehen gegen diese Richtlinien die betreuten Personen. Für Familie B. bedeutet das eine Rückzahlung von rund 6000 Euro. Das Land rate daher dazu, von Betreuungskräften entsprechende Belege zu fordern. Zudem könne man sich einen Vollmacht geben lassen, mit der man die Beiträge direkt einzahlen könne.
Die sich aus Meldevergehen ergebenden Konsequenzen bleiben verschuldensunabhängig bei der betreuten Person
Stellungnahme Amt der NÖ Landesregierung
Noch nie Sozialversicherung bezahlt
Auch die SVA bedauert auf Anfrage. Man habe alles geprüft, könne aber leider nicht helfen. Die betreffende Person habe seit Beginn ihrer Gewerbetätigkeit keine einzige Sozialversicherungszahlung geleistet. Ihr sei daher vor Jahren der Gewerbeschein entzogen geworden. Sie dürfte weiter „schwarz“ gearbeitet haben, was Familie B. nicht wissen konnte. Auch die SVA empfiehlt aus diesem Grund regelmäßig eine Bestätigung über eine aufrechte Pflichtversicherung zu verlangen.
Traurig, aber wahr.
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