Der Tiroler Gesundheitsfonds wird novelliert. Betroffen davon sind ab dem kommenden Jahr die Bezirkskrankenhäuser in Reutte, in Lienz, in St. Johann und in Kufstein.
Öffentliche Krankenanstalten wie Bezirkskrankenhäuser werden in Tirol über den Gesundheitsfonds und damit auch über das Land und die Gemeinden finanziert. In welcher Höhe Mittel für eben jene Krankenanstalten bereitgestellt werden, ist gesetzlich geregelt. „Daneben leistet das Land auch seit 2016 verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen, um ihre Finanzierung sicherzustellen – um also die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu decken“, heißt es seitens der Landes. Eigentlich müssten die Träger die Verluste selbst übernehmen, doch vertragliche Regelungen legen das Land für Beitragsleistungen fest. Diese Regelung betraf bisher die Tirol Kliniken, das BKH in Schwaz und das Krankenhaus St. Vinzenz in Zams.
Auf Antrag von Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP) soll es nun auch diesbezügliche gesetzliche Regelungen für die Bezirkskrankenhäuser in Reutte, in Lienz, in St. Johann und in Kufstein geben. Dafür wird das Tiroler Krankenanstaltsgesetz novelliert. Das heißt, dass ab 2024 das Land den Trägern dieser Spitäler eine „Betriebsabgangsdeckung“ im Ausmaß von 50 Prozent gewährt.
„Hohe Qualität soll sichergestellt werden“
„Land und Gemeinden arbeiten an der bestmöglichen Gesundheitsversorgung für die Tirolerinnen und Tiroler. Die Träger der Krankenanstalten – allen voran die Gemeindeverbände – profitieren künftig von einer besseren Planbarkeit und Liquiditätssicherheit. Für die Patienten sollen Leistungen in hoher Qualität sichergestellt werden“, betont LH Anton Mattle.
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