Die „Krone“ berichtete über den tragischen Unfall: Eine Seniorin (81) stürzte Mitte Jänner vom Balkon in die Tiefe, weil Bauarbeiter zuvor die Geländer abmontierten. Sie starb daraufhin im Spital. Jetzt müssen Vorarbeiter und Projektleiter vor den Bezirksrichter: wegen fahrlässiger Tötung.
Es war der 23. Jänner. Arbeiter einer Schlosserei montierten 24 Balkongeländer bei einem Mehrparteienwohnhaus in Bad Gastein ab. Die Balkone sollten renoviert werden - im Auftrag der Hausverwaltung. Doch bei der Arbeit wurden offensichtlich die Sicherheitsregeln nicht eingehalten. Mit fatalen Folgen: Eine 81-jährige Seniorin mit dem Alter entsprechenden Sehschwierigkeiten wusste davon nichts. Sie war bei den Arbeiten nicht zuhause.
Als sie heimgekehrt war, ging die Frau auf ihren Balkon und stürzte aufgrund des fehlenden Geländers knapp sechseinhalb Meter in die Tiefe. Eine Woche nach dem Unfall erlag die Frau ihren Verletzungen im Spital. Jetzt müssen sich ein Vorarbeiter (30) und ein Projektleiter (31) fahrlässig für den Tod der Frau im Bezirksgericht St. Johann im Pongau verantworten, bestätigt Elena Haslinger von der Salzburger Staatsanwaltschaft: „Die baurechtlichen Vorschriften sind missachtet worden.“ Im Detail haben die Beschuldigten auf das Anbringen einer Absturzsicherung verzichtet – stattdessen hängten sie nur einen Hinweiszettel an die Tür der 81-Jährigen. Der Prozess findet am 23. November statt.
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