Nach Wien
Die Neuwahl des Rektors an der Universität Salzburg wird jetzt endgültig zur Hängepartie! Wie berichtet gab es im Uni-Senat Uneinigkeit über die Vorgangsweise bei der Rektorswahl, woraufhin das Bildungsministerium ein Machtwort sprach und einen neuen Kandidatenvorschlag forderte. Am Dienstag hat der Uni-Senat beschlossen, gegen den Bescheid des Ministeriums Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde erfolgt beim Bundesverwaltungsgericht.
„Die Mehrheit des Senats sieht die Notwendigkeit einer juristischen Klärung, weil erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides bestehen“, sagt der Senatsvorsitzende Wolfgang Faber.
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