Wer sein Konto bei einer neuen Bank eröffnet, möchte, dass innerhalb weniger Tage alles geordnet über die Bühne geht. Welche Fristen gelten und um was man sich selbst kümmern muss, weiß AK-Konsumentenschutzexperte Peter Jerovschek.
Die Ermächtigung zur Durchführung des Kontowechsels muss immer schriftlich bei der neuen Bank erteilt werden. Diese ist verpflichtet, innerhalb von zwei Geschäftstagen die alte Bank zu kontaktieren. Die bisherige Bank muss die angeforderten Daten zu den bestehenden Zahlungsaufträgen innerhalb von fünf Tagen an die neue Bank übermitteln, die wiederum innerhalb von fünf Tagen die Umstellung durchzuführen hat. Zusätzliche Entgelte dürfen dafür nicht verlangt werden.
Voraussetzung für das Kontowechselservice ist, dass beide beteiligten Banken in Österreich ansässig sind. Bei einer Kontoeröffnung in einem anderen EU-Staat muss die österreichische Bank nur die entsprechenden Informationen über bestehende Aufträge, Lastschriften und Gutschriften unentgeltlich zur Verfügung stellen. Der Wechsel der Aufträge muss mit der neuen Bank selbst durchgeführt werden.
Wer sein Konto wechseln möchte, sollte nicht gleich zur nächstbesten Bank gehen. Das Angebot ist sehr groß, und ein Vergleich der Bank-Konditionen lohnt sich auf jeden Fall. Der AK-Bankenrechner steht dabei allen Konsumentinnen und Konsumenten hilfreich unter www.bankenrechner.at zur Verfügung.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
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