Es waren schwere Vorwürfe, die im Frühling dieses Jahres gegen Til Schweiger laut wurden: Der Schauspieler soll während der Dreharbeiten des Kinofilms „Manta Manta - Zwoter Teil“ etwa betrunken ausgeflippt sein. Jetzt gewährte die für den Streifen verantwortliche Produktionsfirma Constantin Film Einblicke in die Ergebnisse einer externen Untersuchung der Vorfälle.
Nach Vorwürfen zu Arbeitsbedingungen am Filmset von „Manta Manta - Zwoter Teil“ schärft Constantin Film die eigenen Produktionsstandards. Zugleich räumte das Filmunternehmen bei einem Pressegespräch in Berlin Fehler ein.
„Hat mich schon umgehauen“
So habe man für den Film keinen Produktionsleiter gewinnen können. Es habe zum Teil eine klare Zuweisung von Zuständigkeiten gefehlt, hieß es von Constantin. Die Probleme, die die Produktion insgesamt gehabt habe - „das hat mich schon umgehauen“, sagte Constantin-Vorstandsvorsitzender Martin Moszkowicz.
Die Produktionsfirma von Kino- und Fernsehfilmen stützt sich bei der Schärfung der eigenen Standards auf einen Bericht einer externen Anwaltskanzlei. Diese untersuchte im Auftrag des Filmunternehmens die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsklima bei den Dreharbeiten. Laut „Spiegel“-Bericht im Frühjahr herrschte am Set ein „Klima der Angst“, außerdem sei es angeblich zu Schikanen gekommen, hieß es.
Schweiger entschuldigte sich
Auch Til Schweiger sei im Zuge der Untersuchung befragt worden, er habe sich „entschuldigt“, vieles tue ihm „unendlich leid“, zitiert die „Bild“ aus dem Bericht der Kanzlei. An einige Vorwürfe könne er sich aber „nicht erinnern“, heißt es demnach weiter.
Doch mehrere Befragte hätten zweifelsfrei bestätigt, dass es zu Vorfällen gekommen sei, wird berichtet. Unter anderem habe sich Schweiger gegenüber Teammitgliedern „grenzwertig, übergriffig und verletzend“ geäußert. Auch habe Schweiger trotz eines „vertraglichen Verbots“ am Set Alkohol getrunken.
Auch wurde berichtet, dass ein Drehtag abgebrochen werden musste. Der Grund: „der Regisseur und Hauptdarsteller (Schweiger, Anm.)“ habe sich „nicht in einem drehfähigen Zustand“ befunden. Nicht am Set, sondern schon zuvor habe sich der Alkoholpegel „aufgebaut“, so der Anwalt. In Folge sei es zu einer „tätlichen Auseinandersetzung“ von Schweiger mit einer „leitenden Person aus dem Produktionsteam“ gekommen.
Zudem sei die Arbeitsbelastung „sehr hoch“ gewesen, zitiert die „Bild“ aus dem Bericht. Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeiten seien überschritten worden, weil Schweiger etwa kurzfristig zahlreiche, neue Drehbuchseiten vorgelegt habe.
Sexismus-Vorwurf ausgeräumt
Immerhin ein Sexismus-Vorwurf, der laut Medienberichten ebenfalls laut wurde, konnte in dem aktuellen Bericht ausgeräumt werden. Und einige Befragte betonten zudem, dass sich Schweiger „wertschätzend“ verhalten habe und hoben seine „Großzügigkeit“ hervor.
Schweiger wurde von dpa am Dienstag um eine aktuelle Stellungnahme angefragt, diese lag bisher nicht vor.
Schweigers Anwältin hatte im Frühjahr dem „Spiegel“ zu den Vorwürfen mitgeteilt, ein Teil der „Sachverhalte“ sei ihrem Mandanten „nicht bekannt“; ein anderer unterstelle „angebliche Sachverhalte, die es nicht gegeben hat“. Weiter hieß es dort, seit Jahren „kursierende Gerüchte“ würden „zu Unrecht als tatsächlich“ dargestellt. Auf eine dpa-Anfrage hatte Schweiger damals nicht reagiert.
Constantin verschärft Produktionsstandards
Zu den verschärften Constantin-Produktionsstandards gehören laut dem Unternehmen verschiedene Maßnahmen. So sollen externe, unabhängige Vertrauenspersonen eingesetzt werden, an die sich Teammitglieder mit Beschwerden bezüglich möglicher Verstöße wenden können. Schulungen und Workshops werden für Abteilungsleiter - etwa von Regie, Produzenten, Herstellungs- und Produktionsleitung und Kamera - angesetzt. Und es soll anonyme Feedbacksysteme und eine Vorgabe zur Dokumentation der Arbeitszeiten geben.
Die Anwaltskanzlei nahm nach eigenen Angaben auch die Arbeitsbedingungen zu dem Schweiger-Film „Das Beste kommt noch!“ in den Blick. Die Komödie wurde bereits vor dem „Manta“-Film gedreht und kommt im Dezember in die Kinos. Zu dieser Constantin-Produktion seien keine problematischen Umstände berichtet worden, hieß es von der Anwaltskanzlei. Diese Prüfung sei zugleich nicht so intensiv wie zu „Manta“ gewesen.
Forderung nach medienpolitischer Lösung
Constantin Film verknüpfte den aktuellen Fall auch mit einer medienpolitischen Forderung, wenn es zu einem Fehlverhalten am Set kommen sollte. Man müsse die Rahmenbedingungen schaffen, um es Produktionsfirmen zu ermöglichen, Sanktionen zu ergreifen, ohne das Projekt oder die Existenz der Firmen zu gefährden, erläuterte der Constantin-Chef Moszkowicz. Die Verantwortung im Falle eines Abbruchs solle gemeinsam von Sendern, Filmförderungen, Produktionsfirmen und Partnern getragen werden. Jeder in der Branche wisse, dass normalerweise ein Drehabbruch zu einem „massiven Millionenschaden“ führe.
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