Nicht rechtskräftig

Lebenslang für kaltblütigen Mord an Ex-Schwager

Oberösterreich
18.10.2023 17:21

Es war eine „eiskalte Hinrichtung“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Geschworenen brauchten kaum zwei Stunden, um das Urteil über Roland K. (38) am Landesgericht Steyr zu fällen: lebenslange Haft. Damit folgten sie dem Staatsanwalt, der die „Kaltblütigkeit“ der Tat, vor allem die Schritte nach den tödlichen Schüssen, in den Vordergrund gestellt hatte. Der Verurteilte berief gegen die Strafhöhe.

„Ich übernehme die Verantwortung für Mord“, die letzten Worte vor dem Geschworenengericht in Steyr von Roland K. (38). Denn er hatte, wie die Gutachterin Adelheid Kastner darlegte, nicht im Affekt gehandelt, als er in der Nacht zum 5. März von Ennsdorf nach Grünburg fuhr, um seinen verhassten Ex-Schwager (47), den er für einen Narzissten hielt, und das Unglück seiner Schwester verantwortlich macht, zu erschießen.

Zwei weiter Namen auf der Todesliste
Doch im Laufe des Prozesses und auch in den Ausführungen der Gutachterin wurde klar: Die Aggression galt gar nicht so sehr dem Ex-Schwager, den er seit Jahren nicht gesehen hatte und dessen Obsorgestreit mit der Schwester des Angeklagten um die zwei Kinder (11, 12) am Tattag gar kein Thema gewesen war.

„Die Adressatin war eigentlich die Lebensgefährtin“, attestierte Primaria Kastner. Ständige Eifersucht und Kontrolle - auch am 4. März war sie Roland K. ins Gasthaus nach Mauthausen gefolgt, wo er einen Freund traf - ließ die Beziehung auf der Kippe stehen. Vor Gericht brauchte es Nachfragen von Richterin Dagmar Gursch, bis sich die 42-Jährige entscheiden konnte, dass sie mit dem Angeklagten „noch zusammen“ sei und sich so der Aussage entschlagen konnte.

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Die Tat war von einer Kaltblütigkeit, die mir noch nie untergekommen ist. Es fehlt jede Form von Affekt, es war eindeutig ein Mord.

Andreas Pechatschek, erster Staatsanwalt und Ankläger

Doch in der Tatnacht habe Roland K. beschlossen, dass die „Narzissten“ an allem Unglück Schuld trügen. Eben den „Ex“ der Schwester, bei dem jetzt die Kinder lebten, dann der „Ex“ seiner Lebensgefährtin und auch ein ehemaliger Vorgesetzter. Die beiden letzteren wollte er auch töten, als er aus dem Wohnzimmer in Ennsdorf die Glock-Pistole und drei volle Magazine holte.

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Mein Mandant ist harmoniebedürftig, war in einer Ausnahmesituation, Er hat die Tat für sich als logischen Befreiungsschlag gesehen.

Hans Jürgen Riedl, Verteidiger

12-Jähriger musste sterbenden Vater sehen
Der erste Weg führte nach Grünburg, wo er den Ex-Schwager heraus läutete, dann die Glastür zerschoss, eine Ladehemmung behob und dem 47-Jährigen zwei tödliche Kugeln in die Brust jagte. „Es hätte nur eine minimale Überlebenschance gegeben, wenn sofort operiert worden wäre“, so Gerichtsmediziner Fabio Monticelli.

„Ein derartiges Verhalten ist mir in 25 Jahren nicht untergekommen“, beantragte Ankläger Andreas Pechatschek „lebenslang“. Und meinte damit nicht den Mord selbst, sondern das „Nachtatverhalten“: Roland K. war nach den Schüssen in den ersten Stock gegangen, holte den zwölfjährigen Neffen - sein Patenkind - und zeigte ihm den sterbenden Vater. Dann schickte er ihn, wie auch die Lebensgefährtin des Ex-Schwagers schlafen, nachdem er der Nichte (11), ebenfalls sein Patenkind, nachträglich zum Geburtstag gratuliert hatte.

Ließ sich nach Tat verhaften
Dann fuhr er, nachdem er die Handys der Familie eingesammelt hatte, weg, ließ sich durch einen Anruf seiner Lebensgefährtin aber von weiteren Taten abbringen und sich verhaften.

„Die Tat geschah in hoher emotionaler Erregung“, bat Verteidiger Hans Jürgen Riedl um eine milde Strafe, rückte beim Schlussplädoyer davon ab, eine Verurteilung wegen Totschlags zu fordern. Der Anwalt der Opfer-Familie, Andreas Mauhart forderte in Summe 230.000 Euro Schmerzen- und Trauergeld für die Hinterbliebenen. Das Urteil war rasch und 8:0 gesprochen: lebenslange Haft, 120.000 Euro Schmerzen- und Trauerschmerzensgeld. Der Anwalt berief gegen die Strafhöhe, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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