Es ist eines der aktuellen Prestigeprojekte der Stadt Wien - die Multifunktionsarena in Neu Marx. Ab 2029 hätten hier internationale Topacts ihre Konzerte spielen und Sportgroßereignisse stattfinden sollen. Der Zeitplan wackelt jedoch enorm. Denn die Stadt muss das Millionenprojekt neu ausschreiben. Das hat das Verwaltungsgericht jetzt entschieden.
Beinahe fühlt man sich an das Krankenhaus Nord oder andere Großprojekte in Wien erinnert - auf jeden Fall an einen Schildbürgerstreich. Das Verwaltungsgericht hat den Zuschlag an den städtischen Partner für die Multifunktionsarena aus formalen Gründen aufgehoben. Die von einer Expertenkommission als Bestbieter für das Multimillionen-Euro-Projekt (384 Millionen Euro) hervorgegangene „OVG Bristol Limited“ war dem Gericht scheinbar zu „undurchsichtig“.
Nachbesserung ausgeschlossen
Martin Schiefer von der Rechtsanwaltskanzlei Schiefer Rechtsanwälte GmbH, die von der Wien Holding mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt wurde: „Das Gericht stützt sich dabei im Wesentlichen darauf, dass die Änderung der Zusammensetzung des Bieterkonsortiums, deren Hintergründe der Änderung der ursprünglichen Bietergemeinschaft auch vom Verwaltungsgericht nicht aufgeklärt werden konnten, unzulässig ist.“ Die Entscheidung des Gerichts schließt nun auch eine Nachbesserung des Angebots aus.
Auch Unterlegener geht leer aus
Dem Ganzen war übrigens ein Nachprüfungsantrag der unterlegenen „CTS Eventim AG & Co KGaA“ auf Nichtigkeitserklärung der Zuschlagsentscheidung bzw. auf Untersagung des Vertragsabschlusses vorhergegangen. Diesem hat das Gericht nun stattgegeben. Doch den Zuschlag bekommt auch die CTS Eventim nicht, da das Angebot der CTS Eventim im Vergleich zum Angebot von OVG um ein Vielfaches höhere Errichtungskosten und Zuzahlungen der Stadt Wien vorsehe. Die Wien Holding als Auftraggeber will von einer Revision absehen und muss das Vergabeverfahren jetzt neu aufrollen.
Verzögerung einkalkuliert
Hat man bei der Wien Holding bereits damit gerechnet? Diese Frage tut sich unweigerlich auf. Denn von Seiten der Wien Holding ist man sich sicher: „Als umsichtiger Auftraggeber wurde die Dauer eines Vergabekontrollverfahrens und auch eine allfällige Wiederholung des Vergabeverfahrens im Gesamtzeitplan bereits berücksichtigt, sodass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien zu keinem Projektverzug führt.“
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