Drei Gesetze, sieben Verordnungen und zwei Ö-Normen für‘s Wechseln einer Glühbirne? So schlimm ist es noch nicht, aber bei den neuen Paragraphen gegen „Lichtverschmutzung“ in Oberösterreich drohe ein übereiltes Bürokratie-Monster, warnt FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. Die Diskussionen im Landtag gehen also weiter.
Das Oö. Umweltschutzgesetz soll um einige Paragraphen erweitert werden, um künstliches Licht im Übermaß zu vermeiden. Soweit das hehre Ziel. Eigentlich gab‘s schon im April im dafür eingerichteten Unterausschuss des Landtags eine politische Einigung, wie die Grünen damals jubelten: „Oberösterreichs Gemeinden bekommen klares Regelwerk für die Lichtumstellung - eine gute Nachricht für die für Mensch Tier das Klima und ein wesentlicher Beitrag, Energie einzusparen.“ Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail.
Zurück damit in den Unterausschuss
Eigentlich sollte im Umweltausschuss heute (19.10.2023) der Entwurf eines Ausschussberichts betreffend die Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2023 beschlossen werden. Doch nach einem Einspruch von FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr muss das Thema zurück in den untergeordneten Unterausschuss. „Ja zu vernünftigem Schutz, Nein zu übereiltem Bürokratiemonster“ ist die auf den Punkt gebrachte Botschaft der FPÖ.
„Wir sind uns einig, die Lichtverschmutzung ist ein ernstzunehmendes Thema. Mögliche gesetzliche Normen müssen allerdings zu Ende gedacht werden.“
FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr
„Wir dürfen uns nicht hetzen lassen!“
„Die Auswirkungen dieses Vorhabens auf alle anderen Lebensbereiche müssen gut durchdacht sein. Auch wenn von manch politischer Seite versucht wird Druck zu machen, darf man sich bei dieser heiklen Thematik nicht hetzen lassen“, sagt Mahr. Und er ergänzt: „Es dürfen keine bürokratischen Hürden geschaffen werden, die etwa Häuslbauer und Klein- und Mittelunternehmer vor utopische Herausforderungen stellen.“
Soll eine ÖNORM tatsächlich Gesetz werden?
„Es klingt sehr einfach, ist aber in den Zusammenhang gebracht eine sehr schwierige Materie“, leitet ein Landesjurist auf „Krone“-Anfrage seine Erläuterungen dazu ein: „Im Prinzip geht es darum, die Auswirkungen in allen landesrechtlichen Verfahren durchzudenken.“ Zum Beispiel eine ÖNORM einfach pauschal für verbindlich zu erklären, wie es ein Entwurf für die Paragrafen gegen Lichtverschmutzung vorsehe, hieße, sie in Gesetzesrang zu erheben: „Das hätte gravierende Auswirkungen in bau- und veranstaltungsrechtlichen Angelegenheiten, die eindeutig über ein vernünftiges Maß hinausschießen.“
Immens aufgeblasene Behördenverfahren
Und weiter: „So würden Behördenverfahren immens aufgeblasen (alles andere als Deregulierung und Entbürokratisierung) und Bauwerber/Häuslbauer vermutlich ein professionelles Lichtkonzept vorlegen müssen.“ Außerdem: „Was ist mit bestehenden Anlagen/Gebäuden/etc., wenn jemand nach Inkrafttreten ein (normales) Licht im Garten oder in seiner Hauseinfahrt montiert?
Eigentlich jahrelange Verzögerung
Zum Thema „übereilt“ und „nicht hetzen lassen“ kann man allerdings anmerken, dass man sich in Oberösterreich schon jahrelang Zeit lässt, intensiver gegen Lichtverschmutzung vorzugehen. So wurde im Jänner 2019 ein „Parteienübergreifender Schulterschluss gegen Lichtverschmutzung gefeiert“ und es hieß: „Der Umweltbeirat, in dem alle Landtagsfraktionen vertreten sind, hat im Dezember 2018 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das heute in der Sitzung der Landesregierung zur Kenntnis genommen worden ist und nun schrittweise umgesetzt werden soll.“ Von Gesetzesänderungen war damals noch keine Rede, der Zugang wäre also eher unbürokratisch gewesen... Details siehe hier.
„Lichtsmog“ nimmt immer mehr zu
Das Thema brennt jedenfalls unter den Nägeln! Nächster Termin dazu ist eine Pressekonferenz der Stadt Linz (Mit Klimastadträtin Eva Schobesberger und Experten) am 23. Oktober, wo über die Auswirkungen der Lichtverschmutzung und über eine laufende Studie zu Lichtsmog in Linz informiert wird. „Der Lichtsmog nimmt jährlich um etwa sechs Prozent zu und hat einen tiefgreifenden Einfluss auf die menschliche Gesundheit, Natur und Umwelt. Daher ist es wichtig, hier nun Maßnahmen einzuleiten“, wird die Hauptbotschaft sein.
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