Sieht Zadic gefordert

ÖVP will Kurz-Prozess in die Polit-Arena holen

Politik
19.10.2023 14:10

Es war ein peinlicher Moment für die WKStA am ersten Tag des Kurz-Prozesses: Anwalt Werner Suppan fand eine fehlerhafte Passage im Strafantrag. Oberstaatsanwalt Adamovic gab einen „bedauerlichen“ Screenshot-Fehler zu, der sei aber bereits korrigiert und ändere inhaltlich nichts. Die ÖVP sieht jetzt trotzdem das Justizministerium gefordert.

Von einem „Fake-Strafantrag“ sprach Werner Suppan, der Verteidiger des Zweitangeklagten Bernhard Bonelli, Ex-Kabinettschef von Sebastian Kurz beim Prozessauftakt am Mittwoch. Denn in ihrem Antrag schreiben die Staatsanwälte, dass die ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel (beide ÖVP) in ihren Einvernahmen „wortgleich“ ausgesagt hätten. Wie Suppan bemerkte, hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Löger-Protokoll die Aussage Blümels „hineingeschnipselt“, im Strafantrag aber als Aussage Lögers bezeichnet. 

Staatsanwalt gibt Fehler zu
„Wo war die Fachaufsicht?“, fragte sich Suppan beim Prozess. 
Auf Nachfrage von Richter Michael Radasztics wollte Suppan aus dem Fehler aber keinen Amtsmissbrauch ableiten. Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic nahm kurz darauf Stellung zu den Vorwürfen: „Ja, es wurde der Screenshot ein paar Zeilen zu tief eingefügt. Das ist sehr bedauerlich“, erklärte er bei der Hauptverhandlung. Der Kern der Aussage bleibe aber aufrecht. Blümel und Löger hätten tatsächlich zum Teil wortgleich geantwortet.

Viel Rummel und einige Überraschungen gab es beim ersten Tag des Prozesses wegen mutmaßlicher Falschaussage gegen Sebastian Kurz. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Viel Rummel und einige Überraschungen gab es beim ersten Tag des Prozesses wegen mutmaßlicher Falschaussage gegen Sebastian Kurz.

ÖVP sieht jetzt Zadic gefordert
Obwohl der Fehler beim „Fundstellen-Verweis“ im Strafantrag noch in der Hauptverhandlung korrigiert worden sei, wie ein WKStA-Sprecher gegenüber der APA betonte, will die ÖVP jetzt deswegen politische Scharmützel schlagen. 
 Via Aussendung fragten sich ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker und Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl am Donnerstag: „Wie konnte dieser schwerwiegende Fehler der WKStA übersehen werden?“ Der Strafantrag gegen Kurz sei seit Jänner dieses Jahres zwischen den unterschiedlichsten Abteilungen des Justizressorts herumgewandert. Es brauche nun Klarheit über den Hintergrund dieser „Fehlleistung“. Jeder Anschein mangelnder Objektivität müsse vermieden werden.

Für Gerstl ist der „Patzer der WKStA“ ein Anzeichen dafür, dass nicht sauber gearbeitet worden sei. Er will unter anderem wissen, ob auch das Kabinett von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) involviert gewesen sei und welche Konsequenzen gezogen werden sollen. Der ÖVP-Parlamentsklub wird außerdem eine parlamentarische Anfrage an das Justizressort einbringen.

Grünen kritisieren Koalitionspartner
Die Grünen rieten ihrem Koalitionspartner postwendend, den Kurz-Prozess im Gericht zu lassen. „Die ÖVP darf sich jetzt nicht zu Litigation-PR hinreißen lassen, sondern muss die Justiz in Ruhe arbeiten lassen - auch wenn das einzelnen Teilen nach wie vor zu widerstreben scheint“, konterte die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Prammer, in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Der angesprochene Sachverhalt sei direkt im Gerichtssaal korrigiert worden. „Das ist auch der richtige Ort dafür“, so Prammer.

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