Hochspannung im Wiener Straflandesgericht: Am Freitag sagt Ex-Kanzler Sebastian Kurz aus. Am ersten Prozesstag gab es bereits eine außergerichtliche Einigung für eine der Hauptbeschuldigten. Welche Folgen das für das Verfahren haben könnte.
Überraschung am ersten Prozesstag gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und Co. wegen mutmaßlicher Falschaussage: Hauptbeschuldigte Bettina Glatz-Kremsner erhielt am Mittwoch von Richter Michael Radasztics eine Diversion, eine außergerichtliche Erledigung. Die Ex-Casinos-Managerin muss binnen 14 Tagen 104.060 Euro bezahlen. Doch was heißt das für den Fortgang des Strafverfahrens? Es dürfte kürzer werden. Weil weniger Zeugen.
WKStA kann noch Einspruch erheben
Der Richter entscheidet, wen er für weitere Verhandlungstage braucht. Davor kann die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) innerhalb zweier Wochen aber Einspruch gegen die Einigung erheben. „Ob das geschieht, steht noch nicht fest“, sagt Staatsanwaltssprecher Rene Ruprecht. Am Freitag ist Kurz am Wort, am Montag sein früherer Bürochef Bernhard Bonelli. Beide sollen beim U-Ausschuss falsch ausgesagt haben. Was sie bestreiten.
Hat die Diversion Auswirkungen auf deren Strategien? „Bei Glatz-Kremsner ging es um andere Sachverhalte - die Bestellung von Herrn Sidlo zum Casinos-Vorstand“, sagt Strafrechtsprofessor Robert Kert. Daher habe es keine unmittelbaren Auswirkungen. „Der Richter zeigt allerdings, dass er bei einer Verantwortungsübernahme durch den Angeklagten bereit ist, eine Diversion anzubieten, obwohl sich die WKStA ausdrücklich dagegen ausspricht.“
„Verteidiger will einen Freispruch“
Eine Option für Kurz und Bonelli. „Aus meiner Sicht derzeit aber unwahrscheinlich, da die Verteidigungsstrategie klar auf einen Freispruch gerichtet ist“, sagt Kert.
Fehler der Ankläger: „Eine Frage der Optik“
Die WKStA musste einen Fehler in der Klagsschrift eingestehen. Sie hielt fest, die Ex-Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel (beide ÖVP) hätten wortgleich ausgesagt. Dies stimmt jedoch nicht. Die ÖVP brachte nun dazu eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ein, wie das passieren konnte. Schadet das den Anklägern? Robert Kert: „Für die rechtliche Beurteilung nicht. Es handelt sich um einen Fehler in der sehr ausführlichen Begründung, die im Strafantrag gar nicht notwendig wäre.“
Es sei eher eine Frage der Optik. „Weil der Eindruck entstehen könnte, dass die WKStA schlampig arbeitet.“
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