„Krone“-Ombudsfrau

Kurzfristiges Storno: Keine Reise, hohe Kosten

Ombudsfrau
20.10.2023 18:00

„Was soll denn jetzt noch passieren“? So ein Gedanke kann sich vor allem bei einem kurzfristig gebuchten Urlaub schon einstellen. Warum der Abschluss einer Stornoversicherung aber immer durchaus sinnvoll sein kann, zeigen die folgenden beiden Fälle. Immerhin reagierte der Veranstalter sehr kulant.

Gemeinsam mit ihrem Mann und den beiden Kindern wollte Margot F. im Sommer nach Griechenland reisen. Zwei Tage vor dem geplanten Abflug verstarb ein enges Familienmitglied unerwartet. „Leider hatten wir keine Reisestornoversicherung abgeschlossen. Also sind in dieser traurigen Situation viele zusätzliche Kosten auf uns zugekommen“, schilderte die Steirerin der Ombudsfrau.

4000 Euro
Die Bitte der Familie an das Reisebüro, entweder auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen zu können oder einen Gutschein in Höhe der bezahlten Kosten für den Urlaub von rund 4000 Euro zu erhalten, wurde abgelehnt. Daher blieb nichts anders übrig, als die Reise aufgrund der Umstände gänzlich und ohne Ersatz zu stornieren.

OP statt Urlaub
Auch Familie K. musste ihren Urlaub in Griechenland absagen. Grund dafür war ein Unfall und eine dadurch notwendig gewordene Operation. Aufgrund einer besonderen Buchungssituation hatten die Niederösterreicher keine Stornoversicherung abgeschlossen. „Unser ursprüngliches Apartment ist wegen eines Irrtums vom Eigentümer storniert worden. Wir mussten sehr kurzfristig vor Reiseantritt auf eine andere Unterkunft umbuchen, daher habe ich auf die Versicherung verzichtet“, so Frau K. Sie habe natürlich nicht damit gerechnet, dass noch etwas passieren würde.

Lange gespart
Den Urlaub, auf den sie und ihr Mann ein Jahr lang gespart hatten, ist wegen des Unfalls jedenfalls dann ins Wasser gefallen. Verlust der Kosten in Höhe von rund 2000 Euro inklusive. „Wir wurden überall abgewiesen. Vielleicht können Sie uns noch helfen“, baten die beiden schließlich die Ombudsfrau um Hilfe.

Im Vergleich zu dem, was eine Reise kostet, sind die Ausgaben für eine Versicherung meist gering. (Bild: thingamajiggs - stock.adobe.com)
Im Vergleich zu dem, was eine Reise kostet, sind die Ausgaben für eine Versicherung meist gering.

Menschliche Reaktion des Veranstalters
In beiden Fällen war der Reiseveranstalter Alltours. Und dieser zeigte auf Anfrage durchaus Verständnis für die schwere Situation. Der Verlust von Familie F. habe sehr betroffen gemacht und man habe sich daher entschlossen, die Hälfte der Kosten, also rund 2000 Euro zu erstatten. Grundsätzlich habe man als Veranstalter im Fall einer kurzfristigen Stornierung aber selbst Zahlungsverpflichtungen gegenüber Fluggesellschaften, Hotels, etc.

Auf diesen Umstand verweist das Unternehmen auch im Fall von Familie K. Dieser kommt man immerhin mit einer Rückzahlung von 650 Euro entgegen. Grundsätzlich rät Alltours zum Abschluss eines Versicherungsschutzes, der vor Zahlung hoher Stornierungskosten schütze. So ist man Ernstfall nicht auf Kulanz angewiesen.

Porträt von Ombudsfrau
Ombudsfrau
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt